Brettener OB-Wahl und kein Ende – Nun wird geklagt

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Brettener OB-Wahl und kein Ende - Nun wird geklagt
Der Kampf ums Rathaus geht in die Verlängerung

Müller will Entscheidung des Regierungspräsidiums nicht akzeptieren

Nun also doch. In einer aktuellen Pressemitteilung von Rechtsanwalt Dr. Joachim Becker aus Pforzheim wird die Entscheidung seines Mandanten – dem Brettener Optiker Klaus-Georg Müller unmissverständlich mitgeteilt. So heißt es auszugsweise:

Die Entscheidung ist gefallen. Der Brettener Bürger Klaus-Georg Müller wird, unterstützt durch eine Bürgerinitiative, die Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe mit einer Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe der richterlichen Überprüfung unterstellen.

Die offene Frage ob Müller und seine Mitstreiter die wenige Tage alte Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe akzeptieren würden, ist nun also ausdrücklich geklärt. Der Optiker aus Bretten will sich mit der Begründung des Präsidiums, das die aufgezeigten Verstöße gegen die Wahlordnung unbeachtlich seien, offenbar nicht zufrieden geben und verweist vielmehr darauf, dass Amtsinhaber Martin Wolff bezüglich des Altenheimes des Caritasverbandes „…seine Neutralität verletzt und damit die Chancengleichheit aller Mitbewerber beeinträchtigt habe.“

Nun muss also das Verwaltungsgericht die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Wahl abschließend klären. Der Kläger wird dazu in der vorliegenden Erklärung wörtlich zitiert:

„Es liegt im Interesse aller Beteiligten, dass ein unabhängiges Gericht die Wertung des Regierungspräsidiums überprüft. Dies ist auch ein Beitrag zur Klärung der Legitimität des Wahlergebnisses vom 03.12.2017.“

Wie lange das nun beginnende Verfahren dauernd wird, ist derzeit noch offen. Wahrscheinlich ist aber, dass der Prozess Monate in Anspruch nehmen wird. Formal wird nun erstmal die Klage eingereicht, dann hat die Gegenseite die Chance hierzu Stellung zu beziehen. Rechtsanwalt Becker rechnet mit einer mündlichen Verhandlung noch vor der Sommerpause und geht davon aus, dass das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Sache mit entsprechender Priorität bemessen wird. Die Kosten des Verfahrens trägt im Falle eines Sieges von Klaus-Georg Müller das Land Baden-Württemberg, im Falle einer Niederlage der Kläger selbst, so der Pforzheimer Anwalt und Alt-OB Dr. Joachim Becker gegenüber unserer Redaktion. Der Streitwert läge allerdings mit 5000 Euro nicht gerade hoch, weshalb der Kostenaufwand überschaubar bleiben dürfte.

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