Offiziell bestätigt: Martin Wolff bleibt Brettener Oberbürgermeister

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Offiziell bestätigt: Die OB-Wahl in Bretten ist gültig
Die Eheleute Wolff

Regierungspräsidium Karlsruhe bestätigt Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl Bretten und weist Einspruch zurück

​Die Oberbürgermeisterwahl der Stadt Bretten vom 3. Dezember 2017 ist gültig. Dies ist das Ergebnis der amtlichen Wahlprüfung der Kommunalaufsichtsbehörde.

Innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist war ein Einspruch gegen die Wahl eingegangen. Diesen Einspruch hat das Regierungspräsidium Karlsruhe mit Entscheidung vom 2. März 2018 zurückgewiesen.

Der Einspruch ist zulässig, aber unbegründet. Zwar liege ein Verstoß gegen eine wesentliche Vorschrift über die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses vor, da am Montag nach der Wahl, zur Vorbereitung der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses, eine verwaltungsinterne -nicht öffentliche- Sichtung der gültigen Stimmzettel erfolgte. Auch diese Vorbereitungshandlung hätte öffentlich erfolgen müssen. Die Prüfung ergab jedoch, dass das Ergebnis der Wahl durch diesen Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz nicht beeinflusst werden konnte. Auch habe die Prüfung keine gesetzeswidrige Wahlbeeinflussung durch den Amtsinhaber ergeben. Der Einspruch war daher zurückzuweisen.

Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhoben werden. Die Entscheidung ist demnach noch nicht bestandskräftig.

Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe / Bild: Hügelhelden.de

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