Bretten verbietet Feuerwerk in der Altstadt

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In der Altstadt von Bretten wird das Abbrennen von Feuerwerk zu Silvester in diesem Jahr wieder verboten sein. In einem Grußwort von Oberbürgermeister Martin Wolff erläutert das Stadtoberhaupt den schon 2015 gefassten Beschluss:

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Besucherinnen und Besucher,

Seit 2015 gilt das Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern im Bereich der Brettener Altstadt. Den betroffenen Bereich können Sie aus dem beigefügten Stadtplan entnehmen.:

Laut Sprengverordnung ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern verboten. Ebenso sei daran erinnert, dass Personen unter 18 Jahren der Umgang mit Feuerwerkskörpern verboten ist.

Angesichts der aktuellen Diskussion bezüglich der Feinstaubbelastung durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern möchte ich an einen maßvollen und verantwortungsbewussten Umgang appellieren oder an einen freiwilligen Verzicht der Einzelnen zugunsten unserer Umwelt. Ein grundsätzliches Verbot wird es in diesem Jahr nicht geben.

Bitte halten Sie sich an das Abbrennverbot für den genannten Bereich in der Altstadt und informieren Sie alle Menschen in Ihrer Umgebung darüber. Sprechen Sie in der Silvesternacht auch diejenigen aktiv an, die vielleicht aus Unwissenheit Feuerwerkskörper in der Altstadt, insbesondere auf dem Marktplatz, abbrennen wollen. Es sind zusätzlich Ordnungskräfte unterwegs, die ein Auge darauf haben und am Silvesterabend im historischen Innenstadtbereich entsprechende Kontrollen durchführen. Sicherlich ist es auch in Ihrem Interesse, dass der Marktplatz und der historische Innenstadtbereich nicht durch das unachtsame Verhalten in seinem Bestand gefährdet werden.

Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen und wünsche uns allen einen friedlichen und fröhlichen Jahreswechsel.

Martin Wolff

Aus dem Archiv: Silvester deluxe – So groß feierte Bretten 2016 in das 1250. Jubiläumsjahr

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