Je nach Inzidenz und Wohnort – Unterschiedliche Lockerungen ab heute

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Flickenteppich bei Öffnungen im Kraichgau

Jetzt wird es etwas kompliziert. Während die bisherigen ersten Öffnungsschritte – beschlossen auf der jüngsten Bund-Länder-Konferenz – noch unabhängig von Inzidenzen erfolgten, müssen die Landkreise ihre Maßnahmen ab dem heutigen Montag an den durchschnittlichen Infektionszahlen der letzten sieben Tage ausrichten. Da unsere Region zu großen Teilen dem Landkreis Karlsruhe zugeordnet wird, teilweise aber auch in den Rhein Neckar Kreis und den Landkreis Heilbronn hinein ragt, ergibt sich daraus ein eher uneinheitliches Bild, was die Lockerung ab dem heutigen Montag betrifft. So gelten in Sinsheim vorerst andere Regeln als in Östringen, ebenso deutlich fallen die Unterschiede beispielsweise zwischen Eppingen und dem nahen Heilbronn aus. 

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Während im Landkreis Karlsruhe die Inzidenzen in den vergangenen sieben Tagen stets zwischen 50 und 100 Infektionen pro 100.000 Einwohner lagen, fielen die Werte im Rhein Neckar Kreis deutlich geringer aus. Aus diesem Grund können die Menschen in Sinsheim nun viele Ladengeschäfte ab heute wieder für einen Shoppingbummel betreten, während in Bruchsal nur ein Einkauf nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Unterschiede gibt es in den beiden Landkreisen auch bei Besuchen von Zoos oder Museen. So sind im Rhein Neckar Kreis entsprechende Besuche wieder spontan möglich – sofern die Kontaktdaten vor Ort erfasst werden –  während im Landkreis Karlsruhe der Einlass nur nach vorheriger Buchung möglich ist. 

Ein ähnliches Ungleichgewicht findet sich auch zwischen dem Stadtkreis und dem Landkreis Heilbronn. Nachdem die Stadt vergleichsweise niedrige Inzidenz an in den vergangenen Tagen verzeichnen konnte, liegt der Landkreis deutlich über der aktuellen Marke von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner. Folglich gelten hier etwas schärfere Regeln, als in der nahen Stadt.

Einen Überblick über die aktuellen Regelungen und den kürzlich beschlossenen Stufenplan für die Lockerungen, finden Sie in der folgenden Aufstellungen:

Quelle: Bundesregierung
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