Die Gewalttat von Eschelbach sorgt für Sprachlosigkeit
Ein Tag ist vergangen, seit der grausigen Tat am Waldrand nahe des Sinsheimer Stadtteiles Eschelbach – nur ein Tag, seit ein Teenager mutmaßlich das Leben eines anderen mit mehreren Messerstichen beendete. Immer mehr Details kommen über den grausigen Vorfall ans Tageslicht, Stück für Stück rekonstruiert die Polizei den Ablauf und das Motiv. Auf einer Pressekonferenz informieren Polizei und Staatsanwaltschaft über die bisherigen Erkenntnisse und selbst die erfahrenen Fahnder zeigen sich tief getroffen. Es sei eine entsetzliche Tat, sagte Siegfried Kollmar von der Kriminalpolizei Mannheim… dass alle Beteiligten noch so jung seien, mache das ganze so brutal am Ende des Tages.
Der Ablauf besagten, gestrigen Tages, wird durch die intensiven Ermittlungen nun Puzzleteil für Puzzleteil zusammengefügt. Bisher zeichnet sich das folgende Bild:
Um 16:08 Uhr ging im Lagezentrum der Polizei ein Notruf ein. Ein Anrufer meldete den Fund einer Leiche nahe der Mehrzweckhalle Eschelbach, auf einem Feldweg am Waldrand. Als die erste Streife wenig später dort eintrifft, finden die Beamten einen toten 13-jährigen Jungen, der blutverschmiert am Waldboden liegt. Wenige Meter daneben stehen zwei weitere Personen, eine unbekannte Person, sowie der 14-Jährige, der verschmutzt und blutig ein Küchenmesser in Händen hält. Der 14-Jährige lässt sich von den Polizeibeamten davon überzeugen das Messer fallen zu lassen und wird widerstandslos festgenommen.
Der Bereich wird daraufhin weiträumig abgesucht, unter anderem mit Hilfe eines Polizeihubschraubers. Die Sorge, es könnten noch weitere Personen involviert sein, scheint sich aber schnell zu zerstreuen. Ein Zeuge gibt an nur drei Personen gesehen zu haben, gestützt wird diese Aussage durch die Befragung der bisher unbekannten Person, dem Vernehmen nach einem 12 jährigen Mädchen.
Die Ermittler berichten auch über erste Erkenntnisse zum Tathintergrund. Offenbar wurde der 13-Jährige unter einem Vorwand zu besagtem Waldrand gelockt. Nachdem die Jugendlichen ein paar Schritte gegangen waren, zog der 14-Jährige das Küchenmesser und stach mehrfach auf den 13-jährigen ein, woraufhin dieser den ihm zugefügten Verletzungen erlag – so zumindest der mutmaßliche Tathergang. Sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft sprechen von Eifersucht als möglichem Tatmotiv. Da die Ermittlungen erst am Anfang sind, lässt sich dies aber nicht mit Sicherheit sagen, zumal der 14-Jährige bisher jede Aussage verweigert. Um 15:40 Uhr erließ das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen den Jugendlichen, dieser wurde daraufhin in eine Jugendhaftanstalt eingeliefert. Ihm wird Mord aus Heimtücke vorgeworfen.
Während das 13-jährige Opfer und die bisher noch unbekannte jugendliche Person bisher polizeilich noch nicht in Erscheinung getreten sind, ist der 14-jährige, mutmaßliche Täter hingegen alles andere als ein unbeschriebenes Blatt. Am 23. November des vergangenen Jahres stach er an der Thomas-Morus-Realschule in Östringen bereits schon einmal mit einem Messer auf einen anderen Jugendlichen ein. Der Junge überlebte schwer verletzt. Damals wurde das Jugendamt eingeschaltet, informierte Staatsanwalt Andreas Herrgen. Der Täter war zum Tatzeitpunkt erst 13 Jahre alt und damit strafunmündig.
Nun ist der Teenager allerdings 14 Jahre alt und damit strafmündig. Sollte sich herausstellen dass die Tat wie bisher angenommen abgelaufen ist, drohen ihm im Falle einer Verurteilung maximal 10 Jahre Haft in einer Jugendstrafanstalt. Ein Sachverständiger wird zudem die psychische Verfassung des 14-jährigen beurteilen, Hinweise auf eine diesbezügliche Beeinträchtigungen lägen aber zu Stunde nicht vor, so die Polizei heute mittag.
Was am Ende des Tages übrig bleibt, ist Fassungslosigkeit allerorten. Neben unzähligen Kondolenzbekundungen gegenüber der Familie des Ermordeten, werden im Netz auch Fragen nach möglichen Schuldigen und Versäumnissen lauter. Die Polizei bittet jedoch darum, in den sozialen Netzwerken Spekulationen zu den Hintergründen zu unterlassen. Eine Bitte die es in jedem Fall zu beachten gilt – zumindest bis zum Abschluss der Ermittlungen und diese haben gerade erst begonnen.