Um den Kernstadtbereich der Stadt Bruchsal vom Durchgangsverkehr zu entlasten und um den prognostizierten Verkehrsmengen zu begegnen, plant die Straßenbaubehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe als Vorhabenträger die Fortsetzung der Umfahrung Bruchsal im Zuge der Bundesstraße B 35, die B 35 – Ortsumfahrung Bruchsal-Ost.
Hierzu wird von der Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe ein sogenanntes Scoping-Verfahren durchgeführt. Erstes Ziel dieses Verfahrens ist die Ermittlung umweltrelevanter Themen und insbesondere die frühzeitige Unterrichtung des Vorhabenträgers, welchen Inhalt, Umfang und welche Detailtiefe die Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens haben müssen. Aber auch darüberhinausgehende Auswirkungen und mögliche Schwierigkeiten des Projekts sollen ermittelt sowie Anregungen zu den weiteren Planungen aufgenommen werden.
Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) wird zur weitest möglichen Reduzierung von Gesundheitsgefahren auf die Durchführung eines Besprechungstermins verzichtet. Stattdessen wird das Verfahren schriftlich durchgeführt.
Neben den betroffenen Fachbehörden, anerkannten Naturschutzvereinigungen und sonstigen Vereinigungen ist dabei auch die interessierte Öffentlichkeit eingeladen, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Stellungnahmen und Äußerungen können bis zum 30. November 2020 bei der Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe per Brief an Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 17 Planfeststellungsbehörde, 76247 Karlsruhe oder per E-Mail an poststelle@rpk.bwl.de eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe unter folgendem Pfad: www.rp-karlsruhe.de > Beteiligungsportal > Aktuelle Scoping-Verfahren > B 35, Ortsumfahrung Bruchsal-Ost. Direkter Link
Eine Vorstellung des Projekts durch die Straßenbaubehörde erfolgt unter dem Pfad: www.rp-karlsruhe.de > Beteiligungsportal > Aktuelle Straßenplanungen > B 35, Ortsumfahrung Bruchsal-Ost. Direkter Link
Wie kann man ersthaft an die jahrzehntealte Variante 1 denken? Die Gemeinden haben meines WIssens ja schon vor Jahren diese Planung abgelehnt.
Ich kenne den Landstrich gut (= meine reguläre Laufstrecke :-) ), das ganze Gebiet ist noch einigermaßen unzerschnittener Freizeitraum.
Die Frage ist auch, inwieweit dann die Artenvielfalt im NSG Rotenberg denn dann noch erhalten bleibt. Und im Rohrbacher Tal konnte ich noch im Bach bis vor ein paar Jahren noch Feuersalamander beobachten und im Sommer hört man dort im Wald Pirole rufen.
Auch solche markanten Striche wie der Steinbruch am Fanfarenheim oder Schwallenbrunnen wären betroffen.
Weitere Frage ist, ob die Vorhersage des Verkehrsvolumens in zumindest Post-Corona-Pandemiezeiten so Bestand hat.
Gibt es die Möglichkeit, sich da als Mitbürger entsprechend zu organisieren und entsprechend Einwände zu formulieren?
Wer die Strecke nicht kennt, hier zum Nachlaufen (auch für den Heimtrainer) :-) :
https://videos.kinomap.com/de/watch/tsv8a3
https://videos.kinomap.com/de/watch/t3y7q4