Masterplan Asyl im Verwaltungsausschuss des Kreistags

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Masterplan Asyl im Verwaltungsausschuss des Kreistags
Masterplan Asyl im Verwaltungsausschuss des Kreistags / Foto: Symbolbild der Redaktion

Unterbringungskapazitäten weiter zurückfahren

Hauptaugenmerk gilt nun Integration in der Anschlussunterbringung

Kreis Karlsruhe. Über die aktuelle Situation und absehbare Entwicklung der Unterbringung und Integration von Asylbewerbern wurde der Verwaltungsausschuss des Kreistags in seiner Sitzung am 25. Oktober unterrichtet. Was die Aufnahme neuer Flüchtlinge betrifft herrscht im Landkreis Karlsruhe weiterhin Entspannung: 286 Personen kamen in den ersten neun Monaten des Jahres neu in den Landkreis, mit durchschnittlich 25 Asylbewerbern pro Monat wird für die Zukunft gerechnet. Gleichzeitig verlassen immer mehr Flüchtlinge die Gemeinschaftsunterkünfte (GU) des Landkreises und gehen in die Anschlussunterbringung in Verantwortung der Städte und Gemeinden. In diesem Jahr waren das bislang 982 Personen, bis Jahresende stehen noch ca. 70 Personen an. In den Gemeinschaftsunterkünften sind derzeit 702 Menschen vorläufig untergebracht, was bedeutet, dass die Kapazitäten weiter zurückgefahren werden. Die Zahl von 57 Gemeinschaftsunterkünften und 51 angemieteten Wohnungen in Spitzenzeiten wurde konsequent auf aktuell 33 GU und eine Wohnung reduziert. 944 anschlussuntergebrachte Flüchtlinge wohnen in Form des sogenannten „Kombimodells“ in Räumlichkeiten des Landkreises. Bis 2020 sollen – verteilt auf den ganzen Landkreis – maximal sechs Unterkünfte in Karlsdorf-Neuthard, Oberhausen-Rheinhausen, Pfinztal-Berghausen, Ubstadt-Weiher/Zeutern, Waghäusel und Waldbronn-Neurod vorgehalten werden. Das bedeutet, dass der Landkreis bzw. seine Kommunalanstalt für Wohnraum weiterhin Unterkünfte auflöst. Bei Objekten mit länger laufenden Mietverträgen soll deshalb mit den Eigentümern über ein vorzeitiges Vertragsende verhandelt werden.

Die Kosten für die Unterbringung werden mit dem Land „spitzabgerechnet“, das heisst, die tatsächlich anfallenden Kosten werden erstattet. Das Gremium wurde informiert, dass dies größtenteils auch der Fall ist bzw. sein wird. Auch für Rückbaukosten in Form von Bauausgaben, Mietablösezahlungen und Sonderabschreibungen hat das Land unmittelbare Erstattung zugesagt. Erstattet werden dem Landkreis nachträglich auch verausgabte Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Kosten der Unterkunft und Heizung anschlussuntergebrachter Flüchtlinge, die Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten, werden zunächst für zwei Jahre vom Bund mitgetragen.

Ein Hauptaugenmerk liegt derzeit bei der Integration der 4.100 Flüchtlinge, die im Wege der Anschlussunterbringung in den Kommunen leben. Ca. zwei Drittel dieser Menschen haben zumindest einen mittleren, 27% einen niedrigen Betreuungsbedarf. Ihnen stehen beim Landkreis angestellte Integrationsmanager zur Seite. 33 Stellen stehen hierfür zur Verfügung, von denen 29 vom Land gefördert werden. Vier Gemeinden erledigen die Integrationsarbeit in eigener Regie. (LRA KA)

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