Wasserentnahmestellen weiterhin geschlossen 

|

Freigabe durch das Wasserrechtsamt ohne Genehmigung nicht möglich

Nachdem aufgrund der Vorgaben des Landes Baden-Württemberg in der Trockenperiode im vergangenen Jahr die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern untersagt wurde, rückten auch die Wasserentnahmestellen in den Ortsteilen von Sinsheim in den Fokus. Nach Rücksprache mit dem Wasserechtsamt des Landradsamtes des Rhein-Neckar-Kreises (LRA) mussten die Entnahmestellen temporär geschlossen werden. In diesem Zuge wurde festgestellt, dass die Wasserentnahmestellen keine wasserrechtlichen Genehmigungen zur Entnahme von Oberflächenwasser besitzen. Zudem stellte das LRA fest, dass im Landkreis nur in Sinsheim entsprechende Entnahmestellen betrieben werden. 

Nach Prüfung durch das Landratsamt steht fest, dass das Wasserrechtsamt ohne wasserrechtliche Genehmigung keine Freigabe für die Stadt Sinsheim erteilen kann. Diese Entscheidung wurde der Stadt Sinsheim am 30.03.2023 schriftlich mitgeteilt.

Derzeit prüft das zuständige städtische Amt für Infrastruktur die Vorgaben für die Erarbeitung eines Genehmigungsantrags sowie mögliche Kosten, die entstehen könnten, wenn Wasserentnahmestellen umgebaut werden müssten, um den Auflagen zu entsprechen. Die Wasserentnahmestellen bleiben daher bis auf Weiteres geschlossen.

Mitteilung der großen Kreisstadt Sinsheim und des Landratsamtes Rhein Neckar Kreis

Vorheriger Beitrag

Erster Kraichtaler Solarspaziergang

Moritz muss sterben

Nächster Beitrag