Wählen nur mit Maske!

|

Corona Vorgaben gelten auch im Wahllokal

Nicht nur beim Einkaufen im Supermarkt, sondern auch bei der Stimmabgabe gilt künftig: Maske tragen!

Wer am Wahlsonntag, den 14. März bei der Landtagswahl seine Stimme im Wahllokal abgeben möchte, muss nach der aktuellen Fassung der Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dies kann eine medizinische Maske oder ein Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, sein. Ausgenommen hiervon sind Kinder unter sechs Jahren, die ihre Eltern in das Wahllokal begleiten oder Wahlberechtigte, die ein ärztliches Attest vorweisen können. Auch das allgemein bekannte Abstandsgebot von 1,50 Metern gilt im und vor dem Wahllokal. „Die aktuelle Corona Verordnung sieht vor, dass Wählerinnen und Wähler vor dem Betreten des Wahlraumes ihre Hände desinfizieren müssen. Wir haben vorgesorgt, in jedem Wahllokal steht ausreichend Desinfektionsmittel bereit“ erklärt Susanne Kaiser, Leiterin des auch für Wahlen zuständigen Bürgeramtes. „Zusätzlichen haben wir bei der anstehenden Landtagswahl für jeden Wahlbezirk zusätzlich zwei Hilfskräfte berufen, die nur damit beauftragt sind die Einhaltung der Corona Vorschriften zu überwachen“, so Susanne Kaiser.

Wer ohne Maske seine Stimme abgeben will, kann dies auch per Briefwahl bequem von zu Hause aus. „Wir haben bereits nach einer Woche den Briefwählerstand von der Landtagswahl 2016 übertroffen. Bisher haben über 6.300 Wahlberechtigte in Bruchsal Briefwahlunterlagen beantragt, 2016 lagen wir insgesamt bei rund 4.300 Anträgen. Ich bin begeistert, dass unsere Wahlberechtigten von der Möglichkeit, zu Hause zu wählen, so rege Gebrauch machen“ freut sich auch Rathauschefin Cornelia Petzold-Schick.

Briefwahlunterlagen können online über die Webseite www.bruchsal.de oder per Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Fragen der Bruchsaler Bürgerinnen und Bürger rund um die Briefwahl für die Stadt Bruchsal werden unter der „Zahl zur Wahl“ 07251 79 5522 beantwortet.

Pressemeldung der Stadt Bruchsal vom 19.02.2021

Vorheriger Beitrag

Zufahrt zum Derdinger Horn wird Tempo-30-Zone

Ab 1. März wird Anzahl der Impfungen in Kreisimpfzentren Heidelsheim und Sulzfeld verdoppelt     

Nächster Beitrag