Schnelltests vor Weihnachten – Wie sinnvoll ist das sogenannte Freitesten?

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Kreis Karlsruhe. Beim Gesundheitsamt laufen angesichts zunehmender Angebote für Antigenschnelltests direkt vor den Weihnachtsfeiertagen, mit denen man sich vermeintlich „freitesten“ lassen kann, die Telefone heiß.

Die Fachleute vom Gesundheitsamt bewerten diese Angebote mit einer gehörigen Portion Skepsis: „Das Ergebnis dieser Schnelltests gilt nur für den Moment und bietet keine Sicherheit, die Erkrankung nicht an den Folgetagen zu entwickeln und damit auch ansteckend zu werden“, stellt der Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Peter Friebel fest und gibt zu bedenken, dass Schnelltests weniger empfindlich als die PCR-Untersuchung sind und im Frühstadium der Erkrankung noch negative Testergebnisse zeigen können. Auch weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass jedes positive Schnelltestergebnis durch eine PCR-Untersuchung bestätigt werden soll. Solche Untersuchungen werden jedoch während des langen Weihnachtswochenendes nicht in diesem Umfang zur Verfügung stehen, so dass die notwendige Testbestätigung allein aus logistischen Gründen kaum durchführbar sein wird. Auch ist bei ungezieltem Einsatz des Antigenschnelltests mit einer erhöhten Rate an falsch positiven Ergebnissen zu rechnen und es werden außerhalb des medizinischen Systems viele noch ungeklärte gesundheitliche und ordnungsrechtliche Fragen aufgeworfen, für deren Beantwortung an den Feiertagen weder Hausarzt- und Schwerpunktpraxen zur Verfügung stehen und auch behördlicherseits wird das dadurch ausgelöste zusätzliche Aufkommen an Fragen nicht zu bewältigen sein.

Anders bewertet das Gesundheitsamt dagegen die derzeit breite Anwendung der Antigenschnelltests in vielen Pflegeheimen in der Region, wo regelmäßig das Personal und gezielt auch Besucher getestet werden. „In diesem Kontext und unter den dort gegebenen Bedingungen erhöht sich die Chance den Viruseintrag in die Pflegeeinrichtungen zumindest minimieren zu können“, sagt Dr. Peter Friebel.

Sollte der Schnelltest zu einem positiven Ergebnis führen, besteht nach der Coronaverordnung Absonderung des Landes Baden-Württemberg die Verpflichtung, sich selbst unverzüglich in häusliche Isolation zu begeben. Diese Isolation betrifft dann automatisch auch alle Haushaltsangehörigen. Dies gilt unabhängig davon, ob PCR-Test zur Überprüfung des Antigentest-Ergebnisses zur Verfügung steht und ob Ordnungsamt oder Gesundheitsamt für Fragen erreichbar sind. Und auch im Fall eines negativen Ergebnisses sind in jedem Fall die Hygiene- und Abstandsvorschriften zu beachten, macht das Gesundheitsamt deutlich.

Mitteilung des Landkreises Karlsruhe

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