Neue Parkgebühren stoßen auf geteiltes Echo
Das neue Parkhaus in der Eppinger Wilhelmstraße nimmt immer mehr Gestalt an – bis Ende des Jahres soll der sehnsüchtig erwartete, zusätzliche Parkraum zur Verfügung stehen. Schon jetzt hat sich der Gemeinderat der Fachwerkstadt mit dem Thema Parkraumbewirtschaftung befasst und ein gemeinsames Konzept beschlossen. Auf den Punkt gebracht bedeutet das: Parken in Eppingen soll fortan Geld kosten. So weit, so gut – Eppingen war mit seinen kostenfreien Parkplätzen in der Innenstadt bisher eine Ausnahmeerscheinung. In den umliegenden Städten wie Bretten, Sinsheim, Bruchsal oder Brackenheim kostet das Parken schon seit langen Jahren. Etwas sperrig fällt bei der jüngsten Entscheidung des Eppinger Gremiums aber die Aufteilung der einzelnen Parkzonen aus – wirklich intuitiv erschließt sich die künftige Regelung auf den ersten Blick zumindest nicht.
In den Hauptverkehrsstraßen (Brettener Straße, Bahnhofsstraße und Altstadtstraße) kostet das Parken in den gebührenpflichtigen Zeiten ab sofort 50 Cent pro halbe Stunde – länger Parken ist hier nicht erlaubt. Auf einigen ausgewählten Parkplätzen z.B. in der Ludwig-Zorn-Straße oder am Kleinbrückentorplatz darf man zwei Stunden parken, die Gebühr liegt hier bei einem Euro pro Stunde. Auf diesen Parkplätzen sowie auf einigen weiteren, ist zudem die erste viertel Stunde kostenfrei. Außerhalb der Innenstadt ist das Parken dagegen auf ausgewiesenen Flächen unbegrenzt kostenlos möglich – hier zu zählen z.B. 154 Parkplätze am Bahnhof oder 36 Parkplätze am Altstadtring.
Auch das neue Parkhaus wurde bereits mit einer Parkgebührenordnung ausgestattet. Hier soll die erste Stunde künftig mit 50 Cent zu Buche schlagen, die zweite Stunde ist dagegen kostenfrei, danach geht es wieder mit je 50 Cent pro Stunde weiter. Die gebührenpflichtigen Zeiten auf allen genannten Parkplätzen beginnen werktags um 7 Uhr und enden um 19 Uhr. Mehr als vier Euro werden auf keinem der Plätze pro Tag fällig.
Doch zu diesen allgemeinen Regelungen gesellen sich noch einige, wichtige Ergänzungen. So wird die kleine und schnelle Erledigung in der Innenstadt künftig kostenfrei bleiben. Als eine Art „Brötchen-Hol-Tarif“ kostet die erste viertel Stunde im Parkhaus und auf ausgewählten Parkplätzen kein Geld. So weit, so klar? Falls nicht, haben wir die neue Parkkarte der Stadt Eppingen unten angefügt und die uns von der Stadt zur Verfügung gestellte Legende ebenfalls
Wie kommt die neue Regelung an?
Kostenpflichtiges Parken in Eppingen? Das die neue Regelung zumindest kontrovers diskutiert wird, war selbstverständlich zu erwarten. Im Netz stößt die künftige Parkordnung erwartungsgemäß auf Kritik. In der Eppinger Facebook-Gruppe werden demnach hauptsächlich die vermeintlichen negativen Auswirkungen auf den Einzelhandel der Stadt moniert. Ein User schreibt dazu: „Parkhaus vorhanden, Einkaufsstrasse vorhanden aber keine Einkaufsmöglichkeit in der Einkaufsstrasse. Ach ja, Särge , Versicherungen, Strom und Hörgeräte kann man ja kaufen, sorry…….“
Die Händler der Stadt sehen das Ganze etwas differenzierter. Auf telefonische Nachfrage beim Vorsitzenden des Handels- und Gewerbevereins Eppingen (HGV) Steffen Kammerlander, erklärte dieser man sei mit dem erzielten Kompromiss einverstanden und verwies auf die seit langem kostenpflichtigen Angebote der umliegenden Städte. Natürlich wären kostenfreie Parkplätze besser gewesen, aber man wisse eben auch die um die Notwendigkeit der Finanzierung getätigter Ausgaben, so Kammerlander weiter.
Als Grundsatz zur Parkraumbewirtschaftung beschließt der Gemeinderat
1. die Parkraumbewirtschaftung im Innenstadtbereich (Lageplan mit Legende)
· gebührenpflichtige Parkzeiten von maximal 30 Minuten/50 Cent an den Hauptgeschäftsstraßen (blaue Straßen),
· gebührenpflichtige Parkzeiten von maximal zwei Stunden/50 Cent je 30 Minuten für die aufgeführten Bestandsparkplätze (gelbe Parkplätze),
· gebührenfreies Kurzzeitparken mit einer Dauer von maximal 15 Minuten in den aufgeführten Bestandsparkplätzen (gelbe Parkplätze / deckungsgleich magenta),
· gebührenfreies, zeitlich uneingeschränktes Parken in den Bereichen außerhalb des Innenstadtradius (roter Kreis / grüne Bestandsparkplätze);
2. die Bewirtschaftung des Parkhauses mit der 1. Stunde (50 Cent) / 2. Stunde (kostenfrei) / jede weitere Stunde (50 Cent). Die maximale Tagesgebühr beträgt vier Euro und ein Dauerparktarif monatlich 40 Euro;
Die Bewirtschaftungszeiten für die Punkte 1 und 2 erfolgt werktags von 7 – 19 Uhr. Von 19 – 7 Uhr sind die Parkplätze gebührenfrei.
3. die Einrichtung von Bewohnerzonen im Innenstadtbereich in den Zonen Altstadt als Bewohnerzone 1 und in der Brettener Straße/Bahnhofstraße/Leiergasse als Bewohnerzone 2. Diese stehen den Bewohnern mit kostenpflichtigem Bewohnerparkausweis zur Verfügung; ausgenommen sind hiervon sind die Haupteinkaufsstraßen mit einer begrenzten Parkdauer von 30 Minuten und einer Parkgebühr von 50 Cent von 7 – 19 Uhr (blaue Straßen).
Abweichend beziehungsweise ergänzend zum Grundsatzbeschluss beschließt der Gemeinderat
· das gebührenfreie Parken von 15 Minuten im Parkhaus,
· das gebührenpflichtige Parken von maximal zwei Stunden/50 Cent je Stunde für die aufgeführten Bestandsparkplätze (gelbe Parkplätze),
· die Einführung einer Parkscheibenregelung für die Parkplätze vor der Bahnhofspassage, auf dem Parkplatz in der Rappenauer Straße, auf dem Parkplatz am Parkweg und beim Parkplatz Karlsplatz (Abstimmung mit Privateigentümer). Bewirtschaftung: max. 2 Stunden, werktags 7 – 19 Uhr.