Rolle rückwärts in Baden-Württemberg – Rückkehr zum Stufensystem und 3G-Regel im Einzelhandel

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Bereits zweimal hat in den vergangenen Tagen der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim, Maßnahmen der Landesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie kassiert. Zum einen klagte einen Student gegen den pauschalen und weitgehenden Ausschluss von Studierenden ohne Impfung vom regulären Lehrbetrieb und gewann. Die 2G-Regelung an den Universitäten des Landes wurde deshalb bereits zum Wochenbeginn außer Kraft gesetzt.

Einen weiteren Rückschlag musste die Landesregierung nach der Klage einer Ladeninhaberin aus dem Ortenaukreis hinnehmen. Sie war vor Gericht erfolgreich gegen die 2G-Regelungen im Einzelhandel vorgegangen und bekam nun in Mannheim recht. Die Richter kippten die Auflage mit sofortiger Wirkung, so dass ab sofort wieder die 3G Regel im Einzelhandel gilt. Auch in Bayern hat das dortige Verwaltungsgericht einige Tage zuvor eine analoge Entscheidung getroffen.

Da das Gericht auch erkennen ließ, dass das Einfrieren der sogenannten “Alarmstufe II” durch die Landesregierung voraussichtlich rechtswidrig sei, will diese nun reagieren und zu besagtem Stufensystem zurückkehren, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann auf einer Pressekonferenz am gestrigen Dienstag. “Wir setzen die bisherige Stufenlogik wieder in Kraft, beenden das Einfrieren” so Kretschmann wörtlich. Die Maßnahmen sollen sich künftig wieder an der Hospitalisierung-Inzidenz und an der Belastung der Intensivstationen orientieren.

Wie genau aber die neuen Maßnahmen aussehen werden, ist derzeit noch nicht abschließend klar. Man wolle nun “die Maßnahmen der Stufen mit Blick auf Omikron neu austarieren” so der Ministerpräsident. Details dazu könnten bereits im Laufe des heutigen Mittwochs bekannt werden, wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.

Schon etwas handfestere Neuigkeiten liegen dennoch bereits vor, betreffen die Durchführung von Großveranstaltungen in Baden-Württemberg sowie die Masken-Pflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln. Wie das Sozialministerium verlauten ließ, soll diese Pflicht verschärft werden, so dass die Nutzung von Bussen und Bahnen künftig nur noch mit einer FFP2-Maske oder einer Maske mit vergleichbarem Schutzstandard möglich ist. Was die Großveranstaltungen betrifft, sollen hier bald wieder mehr Zuschauer zugelassen sein, dies stellte die Landesregierung nach einem entsprechenden Vorstoß Bayerns in Aussicht. Genaue Eckdaten liegen hier aber noch nicht vor.

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2 Gedanken zu „Rolle rückwärts in Baden-Württemberg – Rückkehr zum Stufensystem und 3G-Regel im Einzelhandel“

  1. Die Überschrift irritiert etwas, es wird ja eben nicht zum 2G zurückgekehrt oder verstehe ich die Überschrift nur falsch?

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