RKH-Kliniken:Verschärfung der Besucherregelung wegen Warnstufe

| ,

Einschränkungen für ungeimpfte und nicht genesene Besucher und Begleitpersonen

Aufgrund der gestiegenen Belegung von Intensivbetten mit COVID-19 Patienten in Baden-Württemberg hat das Landesgesundheitsamt gemäß der Corona-Verordnung die Warnstufe ausgerufen. Die damit einhergehenden Einschränkungen vor allem für nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen sind seit Mittwoch, 3. November in Kraft getreten.

Besucher und Begleitpersonen erhalten in ein Krankenhaus nur dann Zutritt, wenn sie den Nachweis einer vollständigen Corona-Schutzimpfung oder einer Genesung nach COVID-19-Infektion erbringen können, oder – ab dem 8. November – einen negativen PCR-Test einer qualifizierten Teststelle vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Geschwisterkinder erhalten momentan bei einem Besuch in der Frauenklinik nach einer Geburt leider keinen Zutritt in die Frauenkliniken. Denn die derzeit weit verbreiteten RSV-Infektionen, eine Virus-Infektion mit schwerer Erkrankung der oberen und unteren Atemwege insbesondere bei Frühgeborenen und Kleinkindern, und Corona-Infektionen stellen eine erhebliche Gefährdung der Neugeborenen dar.

Mitteilung der Regionale Kliniken Holding RKH GmbH

Vorheriger Beitrag

Strategiewechsel bei Gesundheitsämtern

Der „Sternen“ zu Odenheim wird demnächst wieder mit prallem Leben erfüllt

Nächster Beitrag