Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird am 4. Mai 2020 eine zusätzliche Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Eggenstein-Leopoldshafen, Landkreis Karlsruhe, „Am Schröcker Tor“, in Betrieb nehmen. Grund dafür ist die Covid-19 Pandemie, die eine Anpassung der Unterbringung von Flüchtlingen in den Erstaufnahmeeinrichtungen erforderlich macht.
„Es ist entscheidend, dass wir auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen die Verbreitung des Virus versuchen zu verlangsamen, beziehungsweise Ansteckungen möglichst ganz zu vermeiden. Das Land hat deshalb entschieden, Flüchtlinge auf zusätzliche Einrichtungen im Land zu verteilen, damit die Menschen jeweils weniger dicht in einer Einrichtung untergebracht sind, um die Ansteckungsgefahr zu vermindern“, erklärte die Karlsruher Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder. Die Erstaufnahmeeinrichtung in Eggenstein-Leopoldshafen soll deshalb bereits Anfang Mai 2020 in Betrieb genommen werden.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe übernimmt die bisher vom Landkreis Karlsruhe und der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen betriebene Gemeinschaftsunterkunft im Gewann „Am Schröcker Tor“. Zunächst ist eine Belegung mit maximal 200 Personen vorgesehen. Die Belegung erfolgt nach und nach ab dem
Mai 2020. In Eggenstein-Leopoldshafen werden bereits registrierte und gesundheitsüberprüfte Flüchtlinge wohnen. Von hier aus werden sie unter anderem auf die Stadt- und Landkreise zur weiteren Unterbringung verteilt. Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, werden in Eggenstein-Leopoldshafen nicht untergebracht. Für infizierte Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen hat das Land eine temporäre Isoliereinrichtung im Rems-Murr-Kreis sowie Quarantänebereiche innerhalb der LEAs in Betrieb genommen. Die bisher in der Gemeinschaftsunterkunft untergebrachten Flüchtlinge werden auf andere Unterkünfte im Landkreis Karlsruhe verteilt.
„Wir sind sehr dankbar, dass es uns die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen und der Landkreis Karlsruhe ermöglicht haben, die Einrichtung so kurzfristig in Betrieb nehmen zu können“, sagte Regierungspräsidentin Felder.
Die Erstaufnahmeeinrichtung in Eggenstein-Leopoldshafen wird als Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Karlsruhe vom Regierungspräsidium Karlsruhe betrieben und beinhaltet die Betreuung, die Verpflegung, die medizinische Versorgung und die Sicherheitskontrolle durch einen Sicherheitsdienst der hier untergebrachten Flüchtlinge. Die vor Ort im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe tätigen Dienstleister verfügen über langjährige Erfahrungen in der Flüchtlingsunterbringung.
„Wir haben den Verkauf der mobilen Wohneinheiten dem Land bereits im Herbst vergangenen Jahres im Rahmen der Rückbaukonzeption angeboten und freuen uns, dass die Verhandlungen nun zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen sind“, so Landrat Dr. Schnaudigel. „Das Regierungspräsidium hat außerdem dem LEA-Privileg zugestimmt, dem Landkreis nur die Hälfte an Flüchtlingen aus der Erstaufnahme zuzuweisen. Damit werden zukünftig alle Städte und Gemeinden im Landkreis entlastet. Die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen wird von der Aufnahme von Flüchtlingen in die Anschlussunterbringung ganz befreit,“ so der Landrat.
„Obwohl die Gemeinde kein formelles Zustimmungsrecht zur Umwandlung der Gemeinschaftsunterkunft in eine Erstaufnahmeeinrichtung hat, konnte die Zusage des Landes erreicht werden, die notwendigen Nebenbedingungen auf freiwilliger Basis umzusetzen. Gemeinderat und Verwaltung bedauern sehr, dass eine umfassende Bürgerbeteiligung, wie sie bisher immer die Regel war, wegen der aktuellen Corona-Krise nicht möglich ist“, sagte Bürgermeister Bernd Stober.
Hintergrundinformationen
Die zwischen der B 36 und dem KIT Campus Nord gelegene Unterkunft „Schröcker Tor“ wurde auf einer im Eigentum des Landes befindlichen Fläche Ende 2016 fertiggestellt und vom Landkreis Karlsruhe und der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen als vorläufige Unterbringung beziehungsweise Anschlussunterbringung betrieben. Die zukünftige Belegung in Eggenstein-Leopoldshafen hängt neben der Belegung der LEA Karlsruhe vom landesweiten Bedarf in allen Erstaufnahmeeinrichtungen und von dem Zugang von Asylsuchenden insgesamt nach Baden-Württemberg ab. Die Standortkonzeption des Landes zur Erstaufnahme von Flüchtlingen sieht deshalb ein flexibles System von Einrichtungen vor, um auf wechselnde Zugangszahlen schnell reagieren zu können.