Regeln fürs Bruchsaler Feuerwerk

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Wo dürfen keine Feuerwerkskörper gezündet werden? Das Ordnungsamt der Stadt Bruchsal informiert Bruchsal

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und der Verkaufsbeginn von Feuerwerkskörpern steht unmittelbar bevor. Anlass für die Stadt Bruchsal noch einmal darauf hinzuweisen, in welchen städtischen Bereichen keine Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen. Grundsätzlich gilt, dass das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden sowie Kirchen, Krankenhäusern und Altersheimen nicht erlaubt ist.

Auch in diesem Jahr bittet die Stadt eindringlich darum, diese Sicherheitsvorschriften zu beachten. Der Start des Feuerwehrverkaufs ist am Donnerstag, 28. Dezember. Von da an dürfen in den Supermärkten und Discountern Feuerwerke der Kategorie F2 wie Raketen und Böller angeboten werden. Der Kauf und der Gebrauch sind nur Personen ab 18 Jahren gestattet. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 wie Wunderkerzen und Knallerbsen sind das ganze Jahr über erhältlich und dürfen vom zwölften Lebensjahr an erworben werden. Um die EU-Standards einzuhalten, dürfen nur Artikel mit aufgedruckter CE-Kennzeichnung und Zulassungsnummer verkauft werden.

Auch der Besitz eines kleinen Waffenscheines berechtigt nicht dazu, Schreckschusswaffen an Silvester zu benutzen.

Quelle: Pressemeldung der Stadt Bruchsal vom 22. Dezember 2023

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6 Gedanken zu „Regeln fürs Bruchsaler Feuerwerk“

  1. Wir reden über Nachhaltigkeit und reden über Böllerregeln ! Da fällt mir Albert Einstein ein ! Die Dummheit der Menschen ist grenzenlos ….

  2. So ein Bericht vor 20 Jahren wäre interessant gewesen:) einfach nur lächerlich als ob wir keine anderen Probleme hätten.

  3. Wahnsinn wo es überall die Sheriff’s gibt. Na Gott sei dank haben wir keine Probleme in bruchsal so wie beim Lidl als der Junge Mann die Schiebetür eingetreten hat solche Sachen sollten wir mal ansprechen und diesen jungen Mann regeln erklären.

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