Östringen schließt sich der neuen Beteiligungsgesellschaft der Netze BW an

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Nachtragshaushalt ermöglicht gut verzinste Finanzeinlage

Jeweils mit einstimmigem Votum verabschiedete der Östringer Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung den ersten Nachtragsetat zum Haushalt 2020 und billigte unmittelbar damit zusammenhängend den Beitritt der Stadt zur neuen Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG mit einer Beteiligungssumme von 4.279.000 Euro.

Die Netze BW GmbH ist ein Tochterunternehmen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und kümmert sich um den Betrieb von Strom-, Gas- und Wassernetzen des Konzerns. Mit der Initiative für ein Beteiligungsmodell wendet sich die EnBW AG derzeit an mehr als 500 berechtigte Städte und Gemeinden im Land, die bei Annahme damit künftig zusammengenommen 24,9 Prozent der Gesellschaftsanteile der Netze BW GmbH halten würden. Erklärtermaßen will die EnBW AG mit der Offerte die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und dem Konzern verbessern. Durch die neue Beteiligungsgesellschaft sollen künftig zwei Aufsichtsratsmitglieder für die Netze BW GmbH benannt werden. Zusätzlich ist die Etablierung eines Kommunikationsgremiums beabsichtigt, in dem die Wünsche, Anregungen und Probleme aus den örtlichen Netzen erörtert werden können. Für ihre Finanzeinlagen bietet die EnBW AG den Kommunen eine festgeschriebene Rendite mit günstigen Konditionen.

Für Östringen ist eine Beteiligung an der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft in Höhe von 4,279 Millionen Euro vorgesehen. Die Laufzeit der Einlage beträgt vorerst fünf Jahre, zudem gibt es eine Option für eine Verlängerung um weitere fünf Jahre.
Für die Einlagen der Kommunen werden der Beteiligungsgesellschaft von der EnBW AG keine Dividenden gewährt, sondern es werden vielmehr Ausgleichszahlungen nach dem Aktiengesetz geleistet. Für die ersten fünf Jahre der Laufzeit beträgt die Ausgleichszahlung 3,6 Prozent der Beteiligungssumme per annum. Sollte zu gegebener Zeit die Option einer Verlängerung in Betracht gezogen werden, wird der Zinssatz neu berechnet. Die Höhe der Ausgleichszahlung wird von der EnBW AG garantiert und ist nicht von deren Gewinnen abhängig. Die Ausgleichszahlungen werden von der Beteiligungsgesellschaft entsprechend der Höhe des jeweiligen Anteils an die mitwirkenden Städte und Gemeinden weitergeleitet. Nachdem die EnBW AG schon vorab die maßgeblichen steuer-, kartell- und kommunalrechtlichen Aspekte des Beteiligungsmodells mit der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, der Landeskartellbehörde sowie dem Regierungspräsidium Freiburg in Stellvertretung für alle vier baden-württembergischen Regierungspräsidien abgeklärt hatte, wurde den kreisangehörigen Kommunen zwischenzeitlich auch von der Rechtsaufsichtsbehörde des Karlsruher Landratsamts die Genehmigungsfähigkeit der Finanztransaktion in Aussicht gestellt.

In Östringen wurde nun für die Umsetzung des Beteiligungskonzepts ein Nachtragsetat erforderlich, weil der Kernhaushalt der Stadt nicht über ausreichende Finanzreserven verfügt. Wie Bürgermeister Felix Geider informierte, wird die Beteiligung in vollem Umfang über ein tilgungsfreies Darlehen finanziert; die günstigste Offerte, die der Stadt nun am Kapitalmarkt angeboten wurde, sieht einen jährlichen Zinssatz von 0,08 Prozent vor. Für die Ausgleichszahlungen der Beteiligungsgesellschaft hat die Kommune außerdem Kapitalertragssteuer in Höhe von 15 Prozent zu leisten. „Unter dem Strich“, so Rathauschef Geider bei der Gemeinderatssitzung, kann Östringen somit über die Beteiligung an der Netze BW GmbH einen jährlichen Ertrag für den Kernhaushalt in Höhe von rund 126.500 Euro erzielen.

Von Wolfgang Braunecker / Stadt Östringen

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