Oberderdinger Mordprozess endet mit Freispruch

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Symbolbild (Hermann via Pixabay CC0)

Angeklagter aus Mangel an Beweisen freigesprochen

Mit diesem Ausgang hat wohl nicht jeder nach dem sich über viele Verhandlungstage erstreckenden Mordprozess am Landgericht Karlsruhe gerechnet. Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, wurde der beklagte Altenpfleger Christian S. heute in allen Anklagepunkten freigesprochen. Obwohl die Anklage es bereits als erwiesen ansah, dass der Mann am 31. Mai des vergangenen Jahres vorsätzlich ein Feuer in einem Oberderdinger Altenheim gelegt haben soll, sprach das Gericht den Angeklagten aus Mangel an Beweisen letztlich frei.

Bei dem Brand an Fronleichnam 2018 kam ein 82-jährige Frau ums Leben, eine weitere trug schwere Verletzungen davon. Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Mordanklage und forderte eine lebenslange Haftstrafe für den Altenpfleger Christian S.

„In dubio pro reo – Im Zweifel für den Angeklagten” so zitieren Prozessbeobachter den vorsitzenden Richter Leonhard Schmid in seiner Urteilsbegründung. Weder das Feuer im Oberderdinger Pflegeheim, noch zwei weitere Brände im Vorfeld hätten dem Angeklagten demnach zweifelsfrei zugeordnet werden können. Auch fehle es an einem überzeugenden Motiv, so der Richter weiter.

Damit ist die Frage nach dem Verursacher des tödlichen Brandes in Oberderdingen weiter offen – ob diese jemals beantwortet werden kann, ebenso…

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