Mehr Verstöße gegen das Tierschutzgesetz

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Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung legt Tierschutzbericht 2022 vor

Kreis Karlsruhe. Mit dem Tierschutzbericht informiert das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Karlsruhe regelmäßig über seine Kontrolltätigkeiten und die Aufgabenschwerpunkte. Aus dem aktuellen Bericht für das Jahr 2022 geht hervor, dass die Zahl der schweren Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zugenommen haben. Der tierschutzrechtlichen Überwachung von Tierhaltungen kommt daher nach wie vor große Bedeutung zu.

Im Jahr 2022 wurde eine deutliche Zunahme von schweren Verstößen gegen das Tierschutzgesetz registriert. In einem Fall hielt ein bereits bekannter Tierhalter gegen den ein Tierhalteverbot vorlag, zwei Hunde in einem Versteck unter einem Hochbeet. Im weiteren Verlauf der Kontrolle wurden noch 10 Welpen entdeckt. In einem anderen Fall hatte eine Familie ihren Hund und ihre Katzen zu Hause zurückgelassen als sie in den Urlaub gefahren war. Ein Taubenhalter hatte seine Tiere unzureichend versorgt, sodass mindestens 39 Tiere verendet waren. Insgesamt wurden in neun besonders schweren Fällen Tierhalteverbote ausgesprochen. In allen Fällen war eine Fortnahme der Tiere erforderlich: 74 Hunde, 26 Schafe, 20 Katzen, 14 Hühner, zehn Kaninchen, zwei Pferde und 120 Tauben mussten anderweitig untergebracht werden. „Das ist problematisch, weil das Veterinäramt dabei auf örtliche Tierheime angewiesen ist, die ihre maximale Kapazität nicht selten bereits ausgeschöpft haben“, so die Abteilungsleiterin „Tierschutz“ Dr. Yvonne Regier. Auch seien nicht alle der fortgenommenen Tiere leicht weiterzuvermitteln. „Wenn Tiere schon älter sind, chronische Krankheiten haben oder Verhaltensstörungen aufweisen sind sie selten erste Wahl, wenn sich jemand entschließt ein Tier aus dem Tierheim zu adoptieren“, so die Amtstierärztin.

Eine Besonderheit brachte der Ukrainekrieg mit sich: Für Geflüchtete aus der Ukraine und ihre Haustiere gelten Ausnahmegenehmigungen, die es den Menschen ermöglicht, ihre Tiere unter vereinfachten Bedingungen mit in die europäische Union zu bringen. Dies gilt allerdings nicht für gewerbliche Tierhalter; ein Handel mit den Tieren in der europäischen Union ist nicht erlaubt. Das bekam ein aus der Ukraine stammender Mann zu spüren, der mit seinem PKW samt Anhänger in eine Verkehrskontrolle der Polizei geraten war. Das hinzugezogene Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung fand 52 Hunde vor, wovon 42 Welpen waren. Der Fahrer gab an, mitsamt seinen Hunden nach Deutschland geflohen zu sein und sei jetzt auf dem Weg zu einem Hundefriseur in Spanien, um die Tiere anschließend zu veräußern. Aufgrund mehrerer tierschutz- und tierseuchenrechtlicher Verstöße wurden die Hunde vorübergehend in mehreren Tierheimen untergebracht und später durch zugelassene Transportunternehmen unter amtstierärztlicher Kontrolle zum Ausgangsort des Transports nach Mecklenburg-Vorpommern zurückgebracht.

Insgesamt wurden bei rund 670 Erst- und Nachkontrollen etwa 440 Tierhaltungen überprüft. Dabei wurden bei 263 Kontrollen also bei rund der Hälfte der Tierhaltungen Verstöße festgestellt. In 44 Fällen lagen schwere Mängel vor deren Abstellung schriftlich angeordnet wurde. In 41 Fällen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet und gegen zwei Personen wurden Strafanzeigen vorgelegt.

Mitteilung des Landkreises Karlsruhe

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