Neue Ausnahmeregelungen für den Pausenhof und Prüfungen
Das ging schnell. Nur vier Tage nach Verschärfungen der Maskenpflicht an den Schulen in Baden-Württemberg im Zuge der Verkündung der dritten Pandemiestufe, wird die diesbezügliche Corona Verordnung des Landes bereits modifiziert. Wie das Kultusministerium auf seiner Webseite mitteilt, dürfen Schüler künftig die Maske auf den Pausenhöfen abnehmen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Mitschülern eingehalten werden kann.
„Wir reagieren auf nachvollziehbare und berechtigte Rückmeldungen aus der schulischen Praxis“, begründet dies Kultusministerin Eisenmann in einer am Donnerstag veröffentlichten Pressemitteilung. Demnach habe sie in den vergangenen Tagen vielfältige Rückmeldungen von Eltern, aber auch von Lehrern erhalten, wonach die dauerhafte Maskenpflicht eine besondere Belastung darstelle.
Eisenmann räumte zudem mit einem offenabr weit verbreiteten Missverständnis auf, wonach wegen der Maskenpflicht auch Essen und Trinken in den Schulen seit Montag verboten sei: „…Darüber stellen wir nochmals in der Verordnung klar, dass die Maskenpflicht selbstverständlich nicht beim Essen und Trinken gilt.“
Die Pflicht zum Tragen einer Maske entfalle ebenfalls während der anstehenden Zwischen- und Abschlussprüfungen an den Schulen, auch die Nutzung der Schulgebäude für außerschulische Aktivitäten, sei wieder möglich, so das Kultusministerium weiter.