Lockdown wird verlängert – Schulen und Kitas bleiben geschlossen

|

Bund und Länder verständigen sich auf Verlängerung und Ausweitung der Corona-Maßnahmen

Das war eine schwere Geburt. Nach fast achtstündigen Verhandlungen haben sich Bundesregierung und Bundesländer auf einen gemeinsamen Kurs hinsichtlich der Fortführung und Ausweitung der Corona-Maßnahmen in den kommenden Wochen geeinigt. So soll der derzeit bestehende Lockdown erneut verlängert werden, zunächst bis zum 14. Februar. Bis dahin bleiben unter anderem Kultur- und Freizeiteinrichtungen, die Gastronomie sowie ein Großteil der Einzelhandelsgeschäfte weiterhin geschlossen.

Wie Bundeskanzlerin Angela Merkel auf einer Pressekonferenz in Berlin bekannt gab, bleiben zudem auch die Schulen und Kindertagesstätte bis zum Valentinstag geschlossen. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann relativierte diese Aussage allerdings am späten Abend und stellte in Aussicht, zumindest Grundschulen und Kitas im Land bereits ab dem 1. Februar wieder vorsichtig öffnen zu wollen, sofern es das Infektionsgeschehen zulasse. Einen solchen Vorstoß Baden-Württembergs gab es allerdings bereits beim letzten Bund-Länder-Gipfel, die damals erwogene, vorzeitige Öffnung der Grundschulen und Kindertagesstätten, blieb wegen kontinuierlich steigender Zahlen allerdings aus.

Schulen in Baden-Württemberg bleiben weiterhin geschlossen

Als weitere beschlossene Maßnahme, soll die Maskenpflicht ausgeweitet werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Supermärkten, Geschäften und Läden, muss künftig eine medizinische Schutzmaske getragen werden, eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung aus Stoff reicht nicht mehr aus. Eine explizite Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske besteht allerdings nicht, auch eine normale OP-Maske ist ausreichend.

Zu guter Letzt rückt nun auch das mögliche Infektionsgeschehen am Arbeitsplatz mehr in den Fokus der Aufmerksamkeit. Um Kontakte hier zu reduzieren, müssen Arbeitgeber ab einer bestimmten 7-Tages Inzidenz ihren Angestellten – dort wo es möglich ist – den Wechsel ins Homeoffice ermöglichen. Die bis zum 15. März befristete Maßnahme sieht zudem vor, dass Arbeitgeber ihren Angestellten mehr Platz einräumen, sowie medizinische Masken zur Verfügung stellen müssen.

Keine Änderungen gibt es bei den bestehenden Kontaktbeschränkungen. Nach wie vor dürfen sich die Mitglieder eines Haushaltes nur mit maximal einer weiteren Person treffen. Weiterhin gilt auch die bestehende Ausgangsbeschränkung zwischen 20 Uhr am Abend und 5 Uhr am Morgen. Eine Ausweitung dieser Maßnahme auf das gesamte Bundesgebiet fand nicht genügend Befürworter.

Die heute von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen sind zunächst bis zum 14. Februar gültig, für die Zeit danach soll eine Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung eines Konzeptes für „eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie“ beauftragt werden.

Weblink: Die Beschlüsse des Bund-Länder-Treffens im Originalwortlaut

Vorheriger Beitrag

KVV richtet Shuttle-Busse zu den Impfzentren Heidelsheim und Sulzfeld ein

Kraichtal: Pkw-Fahrer unter Drogeneinfluss und mit Betäubungsmittel unterwegs

Nächster Beitrag