Kontakte vermeiden wo es nur geht – Einheitliche Regeln im Kampf gegen das Coronavirus

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Bund und Länder einigen sich auf gemeinsame Linie

Nachdem zuletzt ein Flickenteppich aus unterschiedlichen Regelungen – nicht nur in Deutschland, sondern auch auf Länder-und sogar kommunaler Ebene für Verwirrung bei den Menschen gesorgt hat, haben sich die Verantwortlichen von Bund und Ländern nun auf ein einheitliches Regelwerk im Kampf gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus geeinigt.

Leitsatz und oberstes Gebot bleibt weiterhin zwischenmenschliche Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren um die Ausbreitung des Erregers zu verlangsamen.

Ab Montag gelten daher nun die folgenden Regelungen:

Statt bisher zu dritt darf man nun nur noch höchstens zu zweit in der Öffentlichkeit unterwegs sein. Von dieser Regel sind Familien und Menschen die gemeinsam in einem Haushalt leben ausgenommen.
In der Öffentlichkeit muss zu anderen Menschen ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. Davon ausgenommen sind natürlich Paare bzw. Familien.
Das eigene Haus, bzw. die eigene Wohnung darf nur noch für dringende Erledigungen verlassen werden. Dazu zählen mitunter Einkäufe, der Weg zur Arbeit oder zur Notbetreuung der Kinder, Arztbesuche, aber auch Sport oder Spaziergänge (mit oder ohne Haustier) an der frischen Luft.
Alle Gaststätten werden ausnahmslos geschlossen, der Verkauf von Speisen zum Mitnehmen oder per Lieferung bleibt aber weiter erlaubt.
Sämtliche Dienstleistungen oder Geschäfte zur Körperpflege werden geschlossen. Dazu zählen z.b. Friseure, Schönheitssalons oder Massagestudios.
Überall dort wo Menschen aufeinander treffen, müssen die Hygienevorschriften penibel eingehalten werden.

Für die Menschen im Kraichgau ändert sich durch diese neuen Regeln nicht allzuviel. Neu ist im wesentlichen lediglich die Vorgabe maximal zu zweit in der Öffentlichkeit unterwegs zu sein, statt bisher maximal zu dritt.

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