Grünes Licht für neue Wohnbaugebiete in Ubstadt und Weiher

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Hans / Pixabay
Bebauungsplanentwürfe wurden vorgestellt

Bauverpflichtung ist Grundvoraussetzung für Erschließung​

Sowohl in Ubstadt als auch in Weiher ist die Ausweisung eines neuen Wohnbaugebietes geplant. In der vergangenen Sitzung wurden dem Gemeinderat die aktuellen Bebauungsplanentwürfe vorgestellt.

Einstimmig hat der Gemeinderat entschieden, dass auf Basis dieser Entwürfe jetzt die offiziellen Bebauungsplanaufstellungsverfahren beginnen. Das Wohnbaugebiet „Tiefeweg“ in Ubstadt liegt am Ortsende von Ubstadt in Richtung Unteröwisheim, südlich der Unteröwisheimer Straße und hat eine Größe von insgesamt ca. 7,9 ha. Die Haupterschließung des Gebietes erfolgt über einen Kreisel am neuen Ortseingang. Des Weiteren gibt es noch eine Anbindung im Bereich Aldi/dm und eine untergeordnete zusätzliche Erschließung über den Sternenweg. Der Gemeinderat hat in der vergangenen Sitzung entschieden, das Baugebiet im südlichen Bereich (in Richtung Bruchsal) geringfügig zu verkleinern. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass in diesem Bereich gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz vorhanden sind. Im Unterschied zu früheren Wohngebieten sollen neben den klassischen Einfamilienhäusern auch Mietwohnungsbauten möglich sein. Im Vordergrund steht die Schaffung einer bedarfsgerechten Mischung aus verschiedenen Wohnformen wie Einfamilienhäusern, Reihenhäusern, Doppelhäusern und Mehrfamilienhäusern. Gemäß dem aktuellen Entwurf gibt es im Baugebiet 129 Bauplätze. Davon sind 18 Reihenhausgrundstücke, 26 Doppelhaushälften, 74 Einzelhäuser und 11 Mehrfamilienhäuser. Die Mehrfamilienhäuser werden sowohl aufgrund der Topografie als auch aufgrund der Ergebnisse eines Lärmgutachtens direkt an der Unteröwisheimer Straße angeordnet.

Das neue Wohnbaugebiet „Weiher Nord“ in Weiher liegt zwischen der Heerstraße, dem GWG Sand, der Hauptstraße und dem Friedhof. Es erhält eine direkte Anbindung an die Hauptstraße und hat eine Größe von ca. 3,5 ha. Aufgrund der Ergebnisse einer Verkehrsuntersuchung hat der Gemeinderat bereits entschieden, dass die Verbindungsstraße zwischen Heerstraße und Hauptstraße eine „Verschwenkung“ erhält. Dadurch soll eine gleichmäßige Verteilung des Verkehrs sowohl auf die bestehenden Straßen, als auch auf die neue Erschließungsstraße erfolgen. Wie in Ubstadt sollen auch in dem neuen Wohnbaugebiet in Weiher nicht nur klassische Grundstücke für Einfamilienhäuser ausgewiesen werden. Ziel ist auch hier eine bedarfsgerechte Mischung aus verschiedenen Wohnformen. Diesbezüglich wurde der Bebauungsplanentwurf auch nochmals weiterentwickelt. Gemäß dem aktuellen Entwurf gibt es im Gebiet ca. 54 Bauplätze. Davon sind 35 Einzelhausgrundstücke, 10 Doppelhaushälften und 9 Mehrfamilienhäuser. Die Mehrfamilienhäuser sollen, insbesondere aufgrund der Ergebnisse einer Lärmuntersuchung, in erster Linie direkt an der Hauptstraße angeordnet werden, des Weiteren im Bereich „verlängerte Heerstraße“. Außerdem hat der Gemeinderat entschieden das Baugebiet in Richtung GWG Sand nochmals um ein Grundstück zu erweitern. Aufgrund der Lärmsituation und der Nähe zum Gewerbegebiet Sand wird auf diesem Grundstück allerdings keine Wohnnutzung möglich sein sondern lediglich eine nicht störende, gewerbliche Nutzung.

Für beide Wohnbaugebiete hat der Gemeinderat jetzt den Startschuss für das offizielle Bebauungsplanverfahren gegeben. Das bedeutet konkret, dass die Beteiligung der sogenannten Träger öffentlicher Belange erfolgt und dass beide Bebauungsplanentwürfe im Rahmen eines Bürgergesprächs der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Ziel ist es, dass die neuen Bauplätze auch wirklich zeitnah bebaut werden und nicht – wie bisher – für zukünftige Generationen reserviert werden. Gemäß der Entscheidung des Gemeinderates wird die Erschließung der Gebiete in Ubstadt und Weiher deshalb nur dann tatsächlich umgesetzt, wenn alle Eigentümer im Vorfeld schriftlich die maßgeblichen Konditionen und Rahmenbedingungen akzeptieren. Konkret geht es dabei insbesondere um die Übernahme sämtlicher entstehender Kosten und die Vereinbarung einer Bauverpflichtung. Sofern innerhalb einer angemessenen Frist keine Einigung erzielt wird, erfolgt die Ausweisung eines Wohnbaugebietes in einem anderen Gebiet.

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