Einschränkungen für Waldbesucherinnen und -besucher – Drohnenflugverbot angeordnet
Am 22. April 2023 findet im Waldgebiet „Lusshardt“ südlich von St. Leon eine große Waldbrandübung von verschiedenen Feuerwehreinheiten aus dem Rhein-Neckar-Kreis und dem Landkreis Karlsruhe, der DRK-Bereitschaft St. Leon, der Landesforstverwaltung sowie dem Landesforstbetrieb ForstBW statt.
Bedingt durch die Klimaveränderung mit heißeren und trockeneren Sommern steigt auch bei uns das Risiko für Waldbrände. Gerade die Hardtwälder im Rheintal sind schon jetzt Hitzesommern ausgesetzt und zeigen auf, welche Entwicklungen sich im Zuge des Klimawandels ergeben könnten. Im letzten Jahr gab es bereits mehrere Waldbrände in der Region. Daher gilt es, sich auf den Ernstfall vorzubereiten und neue Techniken auszutesten.
Übungsgebiet sind die Waldflächen zwischen St. Leon, Kirrlach und Kronau. Es wird im Osten von der A5 und im Westen von der K4152 / K6536 begrenzt.
Geübt wird in verschiedenen Teilbereichen dieses Waldes mit insgesamt rund 200 Feuerwehrleuten. Dabei kommen unterschiedliche Ausrüstungen und Brandbekämpfungsmethoden zum Einsatz. Die Hauptzufahrt für die Feuerwehren wird über die Mingolsheimer Allee erfolgen. Es wird deshalb dort, aber auch in anderen Bereichen des Übungsgebiets, zu Einschränkungen bei der Erholungsnutzung kommen. Darüber hinaus wird es am 22. April eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h auf der K 4152/ K 3536 zwischen St. Leon und Kirrlach geben, um ein gefahrloses Einfahren der eingesetzten Kräfte zu ermöglichen.
Im Übungsgebiet werden auch Drohnen eingesetzt, die die Feuerwehrleute beim Aufsuchen der Brandherde unterstützen sollen. Daher gilt für nicht behördlich eingesetzte Drohnen und ähnliche Luftfahrzeuge, die nicht Bestandteil der Übung sind, am 22. April in der Zeit von 8 bis 18 Uhr ein Flugverbot über dem Übungsgebiet. Die entsprechende Allgemeinverfügung kann unterwww.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachungen eingesehen werden.
Mitteilung: LRA RNK