Geimpft, Genesen oder Gar nix

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Verschärfte Corona-Verordnung tritt heute in Kraft

Wer gegen Corona geimpft oder davon genesen ist, erhält ab dem heutigen Freitag etwas mehr Freiheit, wer dagegen weder das eine, noch das andere ist, muss mit mehr Einschränkungen rechnen.

Kernstück der jüngsten Aktualisierung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, ist das sogenannte 2G Optionsmodell. Es gibt allen Veranstaltern die Möglichkeit, nur noch auf Besucher und Gäste zu setzen, die entweder geimpft oder genesen sind. Für nur getestete Personen wäre in diesem Modell kein Zutritt mehr möglich. Um diesen Schritt schmackhaft zu machen und somit erneut den Druck auf Ungeimpfte zu erhöhen, sollen beim 2G Optionsmodell alle wesentlichen Einschränkungen entfallen. Vor Ort gilt dann keine Maskenpflicht und keine Beschränkung der Personenzahl. Somit würden auch Großveranstaltungen mit mehreren zehntausend Besuchern wieder möglich werden. Dieses Modell greift übrigens nur in der Basisstufe, nicht mehr in der Warn- oder gar der Alarmstufe. Zu Erinnerung: Dabei handelt es sich um die vom Land neu definierten Grenzwerte, die die alten Inzidenzen beerbt haben und sich an der Auslastung der Krankenhäuser orientieren. Ausgenommen vom 2G Optionsmodell sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre und Personen, die sich bislang aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Parallel dazu bleibt die Möglichkeit des 3G Modells natürlich bestehen, hier gelten dann aber die bekannten Einschränkungen weiter.

Verschärfungen für Personal

Die zweite, wesentliche Änderung im aktuellen Update der Corona-Verordnung, betrifft alle Angestellten, die in häufigem Kontakt mit Gästen bzw. Kunden und Co. stehen. Mitarbeiter/innen in Unternehmen mit Publikumsverkehr, die bislang noch nicht geimpft sind, müssen sich künftig mehrfach pro Woche testen lassen. Dies betrifft beispielsweise Angestellte in Gastronomiebetrieben oder in Friseursalons. Bisher griff diese Testpflicht nur bei einem starken Infektionsgeschehen (Warn- und der Alarmstufe) im Land, nun wurde die Regel unabhängig davon erweitert. Zweimal pro Woche müssen ungeimpfte Angestellte im besagten Betrieben nun ein negatives Testergebnis einholen.

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