Gastronomie, Hotels, Freibäder und mehr – Baden-Württemberg lockert

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Landesregierung einigt sich auf Öffnungsstrategie

Die dritte Welle der Corona Pandemie in Deutschland scheint gebrochen. Im tagesaktuellen Report des Robert-Koch-Institutes findet sich heute bei den Angaben der nationalen 7-Tages Inzidenz das erste Mal seit dem 20. März wieder ein Wert unter der 100er Marke. Immer mehr Bundesländer reagieren auf diese veränderte Situation und visieren eingedenk fallender Zahlen nun Lockerungen der Corona-Verordnungen an. Auch die Landesregierung in Baden-Württemberg hat sich am gestrigen Feiertag nun auf eine solche Öffnungstrategie für den Südwesten geeinigt und sich auf ein dreistufiges Verfahren hierfür festgelegt.

Demnach greifen in einem Stadt- oder Landkreis, dann wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 gesunken und die Bundesnotbremse damit außer Kraft getreten ist – unter anderem die folgende Regelungen:

  • Die Gastronomie darf zwischen 6 Uhr und 21 Uhr wieder öffnen, nicht nur der Außenbereich sondern auch der Innenbereich.
  • Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Campingplätze und andere Beherbergungsbetriebe dürfen wieder öffnen.
  • Freibäder und Badeseen dürfen wieder öffnen.
  • Kino- und Theatervorstellungen oder sonstige Kulturveranstaltungen dürfen mit einer maximalen Besucherzahl von 100 wieder stattfinden.
  • Profisportveranstaltungen im Freien sind wieder möglich
  • Galerien, Bibliotheken, Museen und Zoos dürfen wieder öffnen
  • Musik und Kunstschulen dürfen für kleine Schülergruppen mit maximal zehn Teilnehmern wieder ihre Arbeit aufnehmen
  • Freizeiteinrichtungen wie z.b. Minigolfanlagen oder Klettergärten dürfen für kleine Gruppen bis 20 Personen öffnen
  • Kontaktarmer Sport im Freien ist für kleine Gruppen mit bis zu 20 Personen wieder erlaubt.

Öffnungen sind streng geregelt

Begleitet werden die nun beschlossenen Öffnungschritte aber weiterhin von strengen Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen. “Für alle Einrichtungen gilt grundsätzlich die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenübermittlung sowie die Einhaltung der Abstandsregeln” so die Landesregierung in der diesbezüglichen Mitteilung. Für den Einzelhandel, bei dem bei Inzidenzen unter 100 wieder das Prinzip “click and meet” greift, sieht das Update der Corona-Verordnung maximal einen Kunden pro40 Quadratmeter Verkaufsfläche vor. In Gaststätten ist maximal ein Gast pro 2,5 Quadratmeter Fläche möglich, zudem ist der Zugang nur mit einem Aktuellen Test möglich, außerdem natürlich für Genesene und vollständig Geimpfte.

Der Zeitplan

Diese weitreichenden Lockerungen greifen – die entsprechende Inzidenz vorausgesetzt – bereits ab dem morgigen Samstag den 15. Mai. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Gesundheitsamt eine Unterschreitung der Inzidenz von 100 an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen festgestellt hat. Sollte der Wert jedoch an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 100 liegen, werden die entsprechenden Öffnungen wieder zurückgenommen. Wenn die Inzidenzen 14 Tage lang weiterhin kontinuierlich sinken, greifen dann die Öffnungstufen 2 und 3, die im Wesentlichen größere Veranstaltungen abdecken.

Stand 14.05.2021

Inzidenzen im Kraichgau

Landkreis Karlsruhe 113, 7
Landkreis Heilbronn 127, 4
Rhein-Neckar-Kreis 74,4

Diese Zusammenfassung und die darin enthaltenen Angaben erfolgen ohne Gewähr, die offizielle Verordnung und deren Eckpunkte können Sie jederzeit auf den offiziellen Seiten der baden-württembergischen Landesregierung einsehen.

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