G oder Garnix

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Ohne Test, Impfung oder Genesung geht nix mehr

Neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg tritt in Kraft

Müsste man die neuen Corona-Regeln die ab heute im Land gelten knackig zusammenfassen, so könnte man sagen: Mehr Freiheiten für Geimpfte, mehr Tests für Ungeimpfte. Während für Menschen, die bereits vollständig immunisiert sind, quasi alle Verpflichtungen vom Tisch sind, müssen alle anderen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens nun immer einen Test vorweisen können. Während die bisher geltenden Inzidenzstufen und die Inzidenz selbst künftig keine Rolle mehr spielen, dreht sich ab sofort alles um die 3G-Regel (Getestet, Genesen, Geimpft).

Wer also weiterhin trotz eines entsprechenden Angebotes von einer Impfung absehen möchte, muss sich mit regelmäßigen Tests arrangieren, um am öffentlichen Leben – insbesondere in Innenräumen – teilnehmen zu können. Dazu zählt u.a. der Besuch in den Innenräumen der Gastronomie, die Übernachtung im Hotel, ein Tag in der Sauna oder der Besuch beim Friseur. In den allermeisten Fällen reicht dafür ein 0815-Antigentest aus, bei Besuchen in Clubs und Diskotheken wird aber ein deutlich aufwändigerer PCR-Test fällig. Ab dem 11. Oktober steigt dann der Druck auf Ungeimpfte weiter an, ab diesem Datum endet das Angebot der kostenlosen Bürgertests und die Kosten dafür müssen selbst getragen werden. Ausnahmen gibt es selbstverständlich für alle, die sich nicht impfen lassen können, oder solche, für die keine Impfempfehlung vorliegt. Dazu gehören beispielsweise Schüler/innen. Durch die in Schulen weiterhin durchgeführten regelmäßigen Tests, sind diese auch von weiteren Testungen in der Freizeit außen vor. Zum Nachweis reicht eine schriftliche Bestätigung der Schule oder beispielsweise der Schülerausweis.

An der Maskenpflicht rüttelt die neue Verordnung allerdings nicht, diese bleibt wie gewohnt und unverändert bestehen. So bleibt beispielsweise im Supermarkt oder in der Straßenbahn die Maske weiterhin über Mund und Nase. Auch die altbekannte Abstandsregel, die einen einzuhaltenden Mindestabstand von 1,5 m vorsieht, ist nach wie vor in Kraft.

Entwarnung gibt es für private Treffen. Diese sind künftig ohne jedwede Einschränkungen und Begrenzung der Personenzahl möglich.

Info

Die neue Corona-Verordnung

Wie immer übernehmen wir für die oben genannten Angaben keine Gewähr. Den offiziellen Wortlaut der neuen Corona-Verordnung finden Sie unter diesem Link auf der Seite der baden-württembergischen Landesregierung

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