Finanzielle Lage der RKH Kliniken in Bretten und Bruchsal verschlechtert sich

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Kreistag fordert von Landesregierung die Ablehnung des Gesetzes der Krankenhausversorgungsverbesserung

Mitteilung des Landkreises Karlsruhe

Im Oktober hat der Bundestag im Zuge der Krankenhausreform das sogenannte „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“ (KHVVG) beschlossen. Aus Sicht des Deutschen Landkreistages ist jedoch bereits im Vorfeld klar, dass die finanzielle Lage der Krankenhäuser mit dem neuen Gesetz nicht verbessert, vielmehr sogar verschlechtert wird. So ist beispielweise auch das Versprechen eines Bürokratieabbaus nur unzureichend eingelöst. Da damit große Unsicherheiten verbunden sind, wie sich die Maßnahmen auf die RKH-Kliniken im Landkreis Karlsruhe auswirken, hat sich der Kreistag in seiner Sitzung am Donnerstag, 14. November, die in der Pfinztalhalle in Pfinztal-Berghausen stattfand, eine Resolution des Deutschen Landkreistags und des Landkreistags Baden-Württemberg zu eigen gemacht. Er fordert die Landesregierung einstimmig dazu auf, dem KHVVG in dieser Form nicht zuzustimmen.

Im RKH-Verbund mit den Kliniken der Landkreise Ludwigsburg, Enzkreis und der Stadt Bietigheim-Bissingen wird für dieses Jahr mit einem Defizit von voraussichtlich rund 70 Millionen Euro gerechnet. Dieser ist größtenteils aus den Haushalten der Kommunen auszugleichen. Auch der Landkreis Karlsruhe rechnet im Jahr 2025 seit vielen Jahren erstmals wieder mit einem negativen Ergebnis. Alleine für seine Rechbergklinik in Bretten und die Fürst-Stirum-Klinik in Bruchsal wird aktuell ein Defizit von über zehn Millionen Euro prognostiziert, nachdem die Kliniken des Landkreises Karlsruhe seit 2014 stets ein ausgeglichenes bis positives Jahresergebnis bis 2023 erwirtschaftet hatten. Ursächlich hierfür ist in erster Linie, dass die stark gestiegenen Personal- und Betriebskosten in keinerlei Weise ausgeglichen werden.

Der Deutsche Landkreistag hat den Landkreisen daher empfohlen, sich zu dem geplanten Gesetzesvorhaben zu äußern. Der Resolutionsentwurf wurde vom Landkreistag Baden-Württemberg ergänzt. Ziel dieser koordinierten Aktion ist es, die Landesregierung Baden-Württemberg aufzufordern, im Bundesrat dem KHVVG nicht ohne gravierende Änderungen des Gesetzes zuzustimmen. „Wesentlicher Grund ist die Tatsache, dass sämtliche finanziellen Fragen weiterhin ungeklärt sind. Das Ziel ist nicht, die Krankenhausreform zu verhindern, sondern das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz tatsächlich zu verbessern“, betonte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. Die Reform sei nur ein Schritt in die richtige Richtung und bleibe, weil sie die Finanzierungsfrage offenlässt, auf halber Strecke stehen und werde zu einer weiteren unkoordinierten Schließung von Häusern führen.

Die Resolution fordert den Bundesgesetzgeber deshalb dazu auf, die Finanzierung der Krankenhäuser an die Kostenentwicklung in den vergangenen Jahren anzupassen. Derzeit sind in dem Gesetzentwurf keinerlei zusätzlichen Mittel für die Kostensteigerungen der letzten Jahre eingeplant, sodass sich die finanzielle Schieflage von Jahr zu Jahr weiterhin dramatisch verschlechtern würde. Gerade in Baden-Württemberg lässt die Gesetzesänderung außer Acht, dass bereits eine Strukturbereinigung bei hohen regionalen Kosten stattgefunden hat.


Kreistag akzeptiert Schließungen von Notfallpraxen nicht 

Landrat ruft weiterhin zu einem koordinierten Vorgehen sämtlicher Beteiligten in der Notfallversorgung auf

Nicht akzeptieren will der Kreistag, dass die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg eine um die andere Notfallpraxis schließt und die Region dadurch nicht mehr ausreichend medizinisch versorgt wird. Einstimmig bekräftigte das Gremium in seiner jüngsten Sitzung, die am 14. November in der Pfinztalhalle in Pfinztal-Berghausen stattfand, sowohl seine Aufforderung vom Mai, die Schließung der Notfallpraxis in Waghäusel-Kirrlach rückgängig zu machen, als auch das Votum des Verwaltungsausschusses vom Oktober, die angekündigte Schließung der Notfallpraxis in Ettlingen nicht zu vollziehen. Das Sozialministerium solle seiner Funktion als Aufsichtsbehörde nachkommen und das Vorgehen kontrollieren. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg solle mit den anderen Akteuren des Gesundheitswesens in einen ernsthaften Dialog zur Ausgestaltung der medizinischen Notfallversorgung eintreten und sich hierfür am „Runden Tisch Notfallversorgung“ beteiligen.

Standen noch vor kurzem fünf Notfallpraxen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe zur Verfügung, schloss die Kassenärztliche Vereinigung vor einem Jahr kurzfristig den Standort Waghäusel-Kirrlach und will im Lauf des kommenden Jahres auch den Standort Ettlingen schließen. Nach Auffassung des Kreistages ist damit die Region nicht mehr ausreichend medizinisch versorgt. Allein in der Notfallpraxis Waghäusel-Kirrlach wurden pro Quartal zwischen 1.000 und 1.400 Patientinnen und Patienten versorgt. Diese nehmen nachts oder am Wochenende nun entweder erheblich weitere Wege und längere Wartezeiten in andere Praxen auf sich, rufen den Rettungsdienst oder suchen die Notaufnahme von Krankenhäusern auf. Derart fehlgesteuerte Patientenströme verschärfen die Schieflage in der Notfallversorgung: So verzeichnen das Medizinische Versorgungszentrum und die Notaufnahme in der Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal im Jahr 2024 ein deutliches Mehr an Patienten, was unmittelbar auf die Schließung der Kirrlacher Praxis zurückzuführen ist und die ohnehin angespannte Lage weiter verschärft hat. Das gleiche wäre auch im Süden zu erwarten, zumal die Ettlinger Praxis mit 2.000 bis 2.500 Patientinnen und Patienten pro Quartal doppelt so groß ist. Die Notfallpraxis am Städtischen Klinikum Karlsruhe hätte dann alle ambulanten Notfälle für 450.000 Einwohnerinnen und Einwohner zu bewältigen, weshalb der Standort Ettlingen schon allein aus Kapazitätsgründen zwingend erforderlich ist. 

Für Kritik sorgte das selbstherrliche Vorgehen der Kassenärztlichen Vereinigung, die sich weder auf Initiativen von Bürgermeistern noch von Landräten hin beeindruckt zeigte und sich im Gegenteil weigert, am „Runden Tisch Notfallversorgung“ mitzuarbeiten. Das Argument, dass das Vorgehen gerechtfertigt sei, weil man sich hier auf dem Gebiet der Selbstverwaltung befinde, ließ der Kreistag nicht gelten. Auch die Selbstverwaltung unterliege staatlicher Aufsicht, weshalb er das Sozialministerium als zuständige Aufsichtsbehörde auffordert, streng und nachvollziehbar zu kontrollieren, ob die einseitige Umgestaltung der ambulanten Notfallversorgung zu Lasten der anderen Partner rechtens ist und dem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag genügt. „Unsere Kritik am Vorgehen der Kassenärztlichen Vereinigung beschränkt sich nicht allein auf die Schließungen, sondern hauptsächlich auch darauf, dass sie nur auf sich selbst schaut und ohne Rücksicht auf die anderen beiden Säulen der medizinischen Notfallversorgung handelt: die zentralen Notaufnahmen der Krankenhäuser und die Rettungsorganisationen immer mehr auszudünnen, was schon seit Jahren zu einer Fehlsteuerung von Patientenströmen führt. Eine Narrenfreiheit mit Rückendeckung des Sozialministeriums dürfe es nicht geben!“, fasste Landrat Dr. Christoph Schnaudigel zusammen.

An die Kassenärztliche Vereinigung erfolgte deshalb der dringende Appell, mit den anderen Akteuren des Gesundheitswesens – also den stationären Bereichen mit den zentralen Notaufnahmen der Krankenhäuser sowie dem Rettungsdienst – in einen ernsthaften Dialog zur künftigen Ausgestaltung der medizinischen Notfallversorgung in der Region Karlsruhe einzutreten und sich am „Runden Tisch Notfallversorgung“ zu beteiligen. 

Mitteilung des Landkreises Karlsruhe

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