Eppinger Hallenbad öffnet wieder am 15. September

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Sport- und Veranstaltungshallen der Stadt seit 1. Juli ohne Alterseinschränkung freigegeben

Nach den Sommerferien zum 15. September wird das Eppinger Hallenbad mit geänderten Öffnungs- und Nutzungszeiten wieder in Betrieb genommen. Maximal 20 Personen gleichzeitig können dann bis zu zwei Stunden das Hallenbad besuchen. Weil Corona-bedingt parallel zum Schulbetrieb kein öffentlicher Badebetrieb möglich ist und das Bad regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden muss, sind die Öffnungszeiten allerdings eingeschränkt. Beim Besuch des Hallenbades ist eine telefonische oder elektronische Anmeldung der gewünschten Badezeit zur vollen Stunde und bis maximal zwei Stunden beim Bäderteam erforderlich. Damit kann die Maximalbelegung von 20 Personen im Vorfeld gesteuert werden. Hallenbadbesucher haben damit auch die Gewissheit, dass das Bad nicht belegt ist. Im Eingangsbereich des Bades muss ein Datenblatt ausgefüllt und der Eintrittspreis am Kassenautomat entrichtet werden. Nach Aushändigung eines Wäschekorbes durch das Personal geht es über eine Einbahnstraßenregelung in die Damenumkleide. Unter Einhaltung der Abstandsregelungen darf dann das Bad mit maximal 20 Personen belegt werden. Die Bekleidung und persönlichen Sachen werden im Wäschekorb mitgenommen. Nach Badezeitende verlassen die Besucher über die Herrenumkleide das Bad und geben den Wäschekorb beim Bäderpersonal im Eingangsbereich zurück. Weil das Blockheizkraftwerk in der Heizzentrale des Schulzentrums derzeit umgebaut wird, kann das Eppinger Hallenbad nicht früher geöffnet werden. Vor dem 15. September muss das Becken gefüllt und aufgeheizt und die Leitungen desinfiziert werden. Um den erhöhten Reinigungsbedarf zu bewältigen, öffnet das Eppinger Bad dienstags und mittwochs eine Stunde später um 17.00 Uhr. Unverändert steht den Frühschwimmern jeden Mittwoch von 6.00 Uhr bis 8.00 Uhr das Bad zur Verfügung. Am Warmbadetag jeden Donnerstag nutzt die Versehrtensportgruppe von 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr das Bad. Ab 19.30 Uhr bis 21.30 Uhr steht das auf 30 Grad hochgeheizte Wasser für den öffentlichen Badebetrieb zur Verfügung. Der Sonntag wird traditionell als Familienbadetag genutzt. Die Öffnungszeiten bleiben sonntags unverändert von 8.00 Uhr bis 13.30 Uhr. Samstagvormittags erfolgt die Belegung ausschließlich durch die Rheumaliga, so dass der öffentliche Badebetrieb um 12.30 Uhr beginnt.

Hallenbad Mühlbach öffnet voraussichtlich Anfang Oktober

Aktuell wird die Filteranlage im Hallenbad Mühlbach saniert. Sofern die Bauarbeiten rechtzeitig abgeschlossen werden, soll das Lehrschwimmbecken ab Anfang Oktober geöffnet werden. Dann können unter Einhaltung der Corona-Verordnungen und der räumlichen Gegebenheiten maximal neun Personen gleichzeitig zu den üblichen Öffnungszeiten das Hallenbad besuchen. Hierfür stehen im Umkleide- und Duschbereich fünf Einzelumkleidekabinen und zwei Sammelumkleidekabinen zur Verfügung. Der Zugang erfolgt ausschließlich durch Betätigen der Türklingel.

Städtische Sport- und Veranstaltungshallen sind wieder freigegeben

Seit 1. Juli hat die Stadt Eppingen ihre Hallen montags bis freitags von 15.00 Uhr bis 22.00 Uhr ohne Alterseinschränkung freigegeben. Davon ausgenommen ist lediglich die Schmiedgrundhalle, weil hier der Schulbetrieb bis 16.00 Uhr andauert und eine Zwischenreinigung notwendig ist. Der Vereinsbetrieb startet daher erst ab 18.00 Uhr. Nicht nutzbar sind weiterhin die Umkleidekabinen und Duschen. Diese werden frühestens zum 14. September unter Einhaltung des Mindestabstandes geöffnet. Während der Sommerferien in der Zeit vom 30. Juli bis einschließlich 13. September sind die Hallen geschlossen. Ebenfalls geschlossen sind die Freiflächen auf dem Schulcampus sowie beim Jugendhaus in der Scheuerlesstraße. Die für eine Öffnung zu erfüllenden Voraussetzungen sind auf diesen Freiflächen nicht umsetzbar. Die maximale Gruppengröße für Trainings- und Übungsbetrieb ist entsprechend der allgemeinen Corona-Verordnung auf 20 Personen beschränkt. Dies bedeutet bei teilbaren Hallen je Hallenfläche 20 Personen einschließlich Trainer/Betreuer. Bei Trainings- und Übungsformen, in denen ein dauernder körperlicher Kontakt erforderlich ist, sind feste Trainings- und Übungspaare zu bilden. Sofern die Sportart dies erfordert, kann im organisierten Trainings- und Übungsbetrieb von der Abstandsregelung abgewichen werden (z. B. Handball). Abseits des Sportbetriebes ist der Mindestabstand von 1,5 Metern weiterhin einzuhalten.

Mitteilung der Stadt Eppingen

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