ELR 2022 – Eine halbe Millionen Euro für Kraichtaler Projekte

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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR): Programmentscheidung vor wenigen Wochen gefallen

Kraichtaler Projekte erhalten 580.135 Euro

Eines der wichtigsten Förderangebote für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden in Baden-Württemberg, das ELR, hat über neue Förderungen entschieden – was der Kraichtaler Bürgermeister Tobias Borho erfreut zu Kenntnis nahm, denn: Im Rahmen des aktuellen Hauptverfahrens konnten insgesamt 19 Projekte angemeldet werden, von welchen 16 in das Verfahren aufgenommen wurden. Hierfür wurde der Stadt Kraichtal eine Gesamtfördersumme von 580.135 Euro zugesichert – dies entspricht einem Anteil von mehr als 55 % der Zuwendungen, die auf den Landkreis Karlsruhe entfallen.

Geförderte Vorhaben in sieben Stadtteilen

In Bahnbrücken werden drei Projekte in Höhe von 49.270 Euro gefördert, in Gochsheim zwei Projekte mit einem Fördervolumen von 31.525 Euro, ebenfalls zwei Projekte in Landshausen mit 29.840 Euro, je ein Projekt in Menzingen und Münzesheim mit insgesamt 75.000 Euro. Ins Förderprogramm aufgenommen wurden ebenfalls drei Projekte in Neuenbürg mit insgesamt 213.500 Euro und vier Projekte in Unteröwisheim mit insgesamt 181.000 Euro.

„Die Innenentwicklung ist mir ein wichtiges Anliegen, da hier flächen- und ressourcenschonend Wohnraum geschaffen wird“, so Tobias Borho. Er erhofft sich, dass die hohen Zuwendungen auch weitere Bauwillige in Kraichtal dazu ermuntern, sich im Bereich der „älteren Immobilien“ umzusehen. Schließlich liege der Schwerpunkt der Fördermöglichkeiten des ELR bei Gebäudesanierungen und –umnutzungen in den Ortskernen, mit dem Ziel, die Lebensqualität in den ländlichen Gemeinden zu erhalten und zu stärken.

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Das ELR ist eines der wichtigsten Förderangebote für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden in Baden-Württemberg.  Anträge für das Hauptverfahren können jährlich bis

Anfang September für das kommende Jahr bei der Stadt Kraichtal eingereicht werden. In der Regel findet zudem wenige Monate nach Bekanntgabe des Hauptverfahrens ein Nachrückverfahren statt, welches aus Rückflussmitteln finanziert wird. Über die konkreten Fördermöglichkeiten und Einreichungsfristen informiert das Sachgebiet Planung und Umwelt jeweils nach Bekanntmachung des Ministeriums auf der Internetseite sowie im Mitteilungsblatt der Stadt Kraichtal. Kontakt: Jana Fihn, Telefon 07250 7730, j.fihn@kraichtal.de.

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