Diese Corona-Regeln gelten ab heute
Seit Wochen kennen die Inzidenzen im Bund und auch bei uns in Baden-Württemberg nur eine Richtung – Stetig nach unten. Im Vergleich zur Vorwoche haben sich die Werte fast halbiert, die 7-Tage Inzidenz liegt nun bundesweit bei 5,6. Eingedenk dieser guten Entwicklung, hat die Landesregierung nun die Corona-Verordnung überarbeitet und um neue Stufen und damit auch neue Lockerungen erweitert. Das ab sofort gültige Modell soll einfacher und überschaulicher ausfallen. Wir stellen die wichtigsten Eckpunkte vor – wie immer ohne Gewähr auf tagesaktuelle Gültigkeit, die offiziellen Sprachregelungen können Sie direkt auf den Seiten der Landesregierung einsehen.
Ab dem heutigen Montag gilt das sogenannte Vierstufenmodell, dass sich in Sachen Lockerungen an den Inzidenzen Ü50, 35 bis 50, 10 bis 35 und U10 orientiert. Im Folgenden haben wir auszugsweise für sie aufgestellt, welche Regeln in den einzelnen Stufen gelten. Details dazu entnehmen Sie der grafischen Aufstellung aus Stuttgart.
Kontakte
2 Haushalte, max. 5 Personen – Kinder dieser Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit. geimpfte und getestete Personen zählen nicht mit
Private Veranstaltungen
Draußen wie drinnen maximal zehn Personen, alle entweder getestet, genesen oder geimpft. Ohne Maskenpflicht und Abstände
Öffentliche Events, Kino und Co.
Draußen höchstens 250, drinnen höchstens 100 Personen, alle entweder getestet, genesen oder geimpft.
Zoos, Parks, Schwimmbäder & Co
Nur draußen möglich, maximal eine Person pro 20 Quadratmeter, nur möglich mit Test, Impfungen oder Genesung
Gastronomie
Draußen ohne Beschränkung, drinnen höchstens eine Person pro 2,5 Quadratmeter – nur möglich mit Test, Impfungen oder Genesung
Einzelhandel
Höchstens eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche
Kontakte
4 Haushalte, max. 15 Personen – Kinder dieser Haushalte und bis zu 5 weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit. geimpfte und getestete Personen zählen nicht mit
Private Veranstaltungen
Draußen wie drinnen maximal 50 Personen, alle entweder getestet, genesen oder geimpft. Ohne Maskenpflicht und Abstände
Öffentliche Events, Kino und Co.
Draußen höchstens 500, drinnen höchstens 200 Personen, alle entweder getestet, genesen oder geimpft.
Zoos, Parks, Schwimmbäder & Co
Draußen wie drinnen möglich, begrenzt auf eine höchstens eine Person pro 10 Quadratmeter. Nur möglich mit Test, Genesung oder Impfung
Gastronomie
Draußen ohne Beschränkung und Test, drinnen höchstens eine Person pro 2,5 Quadratmeter – nur möglich mit Test, Impfungen oder Genesung
Einzelhandel
Höchstens eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche
Kontakte
4 Haushalte, max. 15 Personen – Kinder dieser Haushalte und bis zu 5 weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit. geimpfte und getestete Personen zählen nicht mit
Private Veranstaltungen
Draußen maximal 200 Personen auch ohne Test, Impfung und Co. – Drinnen ebenso maximal 200 Personen, allerdings nur mit Test, Impfung und Co. Ohne Maskenpflicht und Abstände
Öffentliche Events, Kino und Co.
Draußen maximal 750 Personen, bei über 200 Personen gilt Maskenpflicht. in geschlossenen Räumen maximal 250 Personen, weitere Details dazu im Überblick der Landesregierung.
Zoos, Parks, Schwimmbäder & Co
Draußen wie drinnen ohne Beschränkungen
Gastronomie
Ohne besondere Regelungen möglich
Einzelhandel
Ohne besondere Regelungen möglich
Kontakte
maximal 25 Personen auch aus unterschiedlichen Haushalten – geimpfte und getestete Personen zählen nicht mit
Private Veranstaltungen
Draußen maximal 300 Personen auch ohne Test, Impfung und Co. – Drinnen ebenso maximal 300 Personen, allerdings nur mit Test, Impfung und Co. Ohne Maskenpflicht und Abstände
Öffentliche Events, Kino und Co.
Draußen maximal 1500 Personen, bei über 300 Personen gilt Maskenpflicht. in geschlossenen Räumen maximal 500 Personen, weitere Details dazu im Überblick der Landesregierung.
Zoos, Parks, Schwimmbäder & Co
Draußen wie drinnen ohne Beschränkungen
Gastronomie
Ohne besondere Regelungen möglich
Einzelhandel
Ohne besondere Regelungen möglich
Alle Details der neuen Verordnung finden Sie unter diesem Link auf den Seiten der baden-württembergischen Landesregierung