Ein bisschen mehr Normalität

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Diese Corona-Regeln gelten ab heute

Seit Wochen kennen die Inzidenzen im Bund und auch bei uns in Baden-Württemberg nur eine Richtung – Stetig nach unten. Im Vergleich zur Vorwoche haben sich die Werte fast halbiert, die 7-Tage Inzidenz liegt nun bundesweit bei 5,6. Eingedenk dieser guten Entwicklung, hat die Landesregierung nun die Corona-Verordnung überarbeitet und um neue Stufen und damit auch neue Lockerungen erweitert. Das ab sofort gültige Modell soll einfacher und überschaulicher ausfallen. Wir stellen die wichtigsten Eckpunkte vor – wie immer ohne Gewähr auf tagesaktuelle Gültigkeit, die offiziellen Sprachregelungen können Sie direkt auf den Seiten der Landesregierung einsehen.

Ab dem heutigen Montag gilt das sogenannte Vierstufenmodell, dass sich in Sachen Lockerungen an den Inzidenzen Ü50, 35 bis 50, 10 bis 35 und U10 orientiert. Im Folgenden haben wir auszugsweise für sie aufgestellt, welche Regeln in den einzelnen Stufen gelten. Details dazu entnehmen Sie der grafischen Aufstellung aus Stuttgart.

Stand 28.06.2021

Aktuelle Inzidenz

Landkreis Karlsruhe 4
Landkreis Heilbronn 7,8
Rhein-Neckar-Kreis 4,6

Kontakte

2 Haushalte, max. 5 Personen – Kinder dieser Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit. geimpfte und getestete Personen zählen nicht mit

Private Veranstaltungen

Draußen wie drinnen maximal zehn Personen, alle entweder getestet, genesen oder geimpft. Ohne Maskenpflicht und Abstände

Öffentliche Events, Kino und Co.

Draußen höchstens 250, drinnen höchstens 100 Personen, alle entweder getestet, genesen oder geimpft.

Zoos, Parks, Schwimmbäder & Co

Nur draußen möglich, maximal eine Person pro 20 Quadratmeter, nur möglich mit Test, Impfungen oder Genesung

Gastronomie

Draußen ohne Beschränkung, drinnen höchstens eine Person pro 2,5 Quadratmeter – nur möglich mit Test, Impfungen oder Genesung

Einzelhandel

Höchstens eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche

Kontakte

4 Haushalte, max. 15 Personen – Kinder dieser Haushalte und bis zu 5 weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit. geimpfte und getestete Personen zählen nicht mit

Private Veranstaltungen

Draußen wie drinnen maximal 50 Personen, alle entweder getestet, genesen oder geimpft. Ohne Maskenpflicht und Abstände

Öffentliche Events, Kino und Co.

Draußen höchstens 500, drinnen höchstens 200 Personen, alle entweder getestet, genesen oder geimpft.

Zoos, Parks, Schwimmbäder & Co

Draußen wie drinnen möglich, begrenzt auf eine höchstens eine Person pro 10 Quadratmeter. Nur möglich mit Test, Genesung oder Impfung

Gastronomie

Draußen ohne Beschränkung und Test, drinnen höchstens eine Person pro 2,5 Quadratmeter – nur möglich mit Test, Impfungen oder Genesung

Einzelhandel

Höchstens eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche

Kontakte

4 Haushalte, max. 15 Personen – Kinder dieser Haushalte und bis zu 5 weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit. geimpfte und getestete Personen zählen nicht mit

Private Veranstaltungen

Draußen maximal 200 Personen auch ohne Test, Impfung und Co. – Drinnen ebenso maximal 200 Personen, allerdings nur mit Test, Impfung und Co. Ohne Maskenpflicht und Abstände

Öffentliche Events, Kino und Co.

Draußen maximal 750 Personen, bei über 200 Personen gilt Maskenpflicht. in geschlossenen Räumen maximal 250 Personen, weitere Details dazu im Überblick der Landesregierung.

Zoos, Parks, Schwimmbäder & Co

Draußen wie drinnen ohne Beschränkungen

Gastronomie

Ohne besondere Regelungen möglich

Einzelhandel

Ohne besondere Regelungen möglich

Kontakte

maximal 25 Personen auch aus unterschiedlichen Haushalten – geimpfte und getestete Personen zählen nicht mit

Private Veranstaltungen

Draußen maximal 300 Personen auch ohne Test, Impfung und Co. – Drinnen ebenso maximal 300 Personen, allerdings nur mit Test, Impfung und Co. Ohne Maskenpflicht und Abstände

Öffentliche Events, Kino und Co.

Draußen maximal 1500 Personen, bei über 300 Personen gilt Maskenpflicht. in geschlossenen Räumen maximal 500 Personen, weitere Details dazu im Überblick der Landesregierung.

Zoos, Parks, Schwimmbäder & Co

Draußen wie drinnen ohne Beschränkungen

Gastronomie

Ohne besondere Regelungen möglich

Einzelhandel

Ohne besondere Regelungen möglich

Alle Details der neuen Verordnung finden Sie unter diesem Link auf den Seiten der baden-württembergischen Landesregierung

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