Durchfahrt verboten – Brettener Polizei kontrolliert Schleichwege

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Schwerpunktaktion der Brettener Polizei zum Thema „Überwachung von Durchfahrtsverboten“

Die Beamtinnen und Beamten des Polizeireviers Bretten überwachen in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt der Stadt Bretten in den kommenden Tagen und Wochen verstärkt die zahlreichen, mit Verkehrszeichen Nr. 260 oder Nr. 253 beschilderten Durchfahrtsverbote für Kraftfahrzeuge. Das unberechtigte Befahren von Straßen und Wegen ist laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 20 Euro bewehrt, für Fahrer von Lkw wird ein Bußgeld von bis zu 75 Euro fällig. Die Aktion soll im Rahmen der Möglichkeiten über mehrere Wochen hinweg aufrecht erhalten werden, wobei akute polizeiliche Einsatzlagen selbstverständlich stets Vorrang haben.

Die vom Polizeirevier Bretten initiierte Schwerpunktaktion betrifft insbesondere Straßen und Wege, die von Unberechtigten besonders häufig befahren werden. Auch gesperrte Wege außerhalb der Brettener Gemarkung (z. B. in Gondelsheim, Walzbachtal und Oberderdingen) werden in die Überwachungsaktion mit einbezogen. Gleichzeitig erfolgen dabei in der aktuellen Faschingszeit auch verstärkt Kontrollen auf Fahrtüchtigkeit. Denn nicht selten werden diese auch als „Schleichwege“ oder landläufig „Promillewege“ bezeichneten Strecken leider gelegentlich von alkoholisierten Faschingsheimkehrern bevorzugt.

Die Kontrollen finden dabei ohne konkrete Ankündigung zu unregelmäßigen Zeiten und an verschiedenen Örtlichkeiten statt.

„Der Polizei kommt es dabei in erster Linie auf den verkehrserzieherischen Effekt der Maßnahme und auf eine möglichst nachhaltige Wirkung der Kontrollen an. Das ist auch der Grund warum wir die Bevölkerung über unsere Schwerpunktaktion informieren“, sagt Bernhard Brenner, Leiter des Polizeireviers Bretten. „Während einsichtige Verkehrsteilnehmer unter Umständen nach einer mündlichen Verwarnung und nach einem normverdeutlichenden Gespräch umkehren und weiterfahren können, schrumpft verständlicherweise bei uneinsichtigen Verkehrssündern, bei besonders dreisten Verstößen oder bei ‚Wiederholungstätern‘ der Ermessensspielraum der Beamtinnen und Beamten gegen null“.

Über das polizeiliche Überwachungskonzept hinaus gibt es laut Polizei zweifellos noch andere landwirtschaftliche Wege und vielleicht noch die eine oder andere „Aufreger-Strecke“, bei der sich leidgeplagte Anwohner, Spaziergänger oder Radfahrer zurecht über den regelmäßigen, unerlaubten Kraftfahrzeugverkehr ärgern. Das Polizeirevier Bretten nimmt daher kurze Hinweise über weitere mögliche Kontrollörtlichkeiten gern unter der Telefonnummer 07252/5046-0 persönlich entgegen und lässt diese nach einer internen Bewertung in das Kontrollkonzept mit einfließen.

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