Doppelt G und ein halbes Plus

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“2G+ light” – Testpflicht für Geimpfte wird gelockert

Heute Hü, Morgen Hott, kaum is da, muss es fort. Nach wochenlangem Stillstand ändert sich das Corona-Regelwerk in Baden-Württemberg innerhalb weniger Tage zum wiederholten Male.

Es ist kompliziert. Nach dem Bund-Länder-Gipfel am vergangenen Donnerstag scherten einige Bundesländer aus und verschärften innerhalb ihrer Grenzen die beschlossenen Maßnahmen abermals. Wegen der hohen Inzidenzen im Südwesten sah auch Baden-Württemberg das verabredete Regelwerk als unzureichend an und verschärfte die Corona-Maßnahmen seinerseits. Erstmals am 2. Dezember, gefolgt von Modifikationen am 3. und schließlich auch am heutigen 5. Dezember. Knackpunkt ist die 2G + Regelung und welche Ausnahmen von selbiger gelten. Dieser Schlingerkurs stößt nicht überall auf Gegenliebe, von einem “2G+ Regelchaos” spricht beispielsweise der FDP Landtagsabgeordnete Christian Jung: “„Ich bin über die unkoordinierte Arbeit der grün-schwarzen Landesregierung und von Grünen-Sozialminister Manfred Lucha in den vergangenen Tagen sehr besorgt und halte diese für eine bodenlose Unverschämtheit“, so Jung”. Zuvor hatte Karlsruhes Oberbürgermeister Mentrup nach der Entscheidung des Landes alle Weihnachtsmärkte zu schließen, die Corona Politik der Landesregierung als “Missmanagement erster Klasse” bezeichnet.

So fragen sich Bürgerinnen und Bürger landauf und landab nun mit Fug und Recht: Was ist derzeit Tango, welche Regeln gelten denn nun? Die aktuellsten, uns hierzu vorliegenden Informationen, erreichten uns vor wenigen Minuten aus dem Sozialministerium. Laut Mitteilung habe die Landesregierungen auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen die 2G + Regelungen nun noch einmal präzisiert. Diese sehen nun wie folgt aus:

Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.

Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:

Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind,

Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen).

Zudem gibt es eine Übergangsregelung für nicht immunisierte Jugendliche: Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.

Soweit die aktuellen Regeln, bzw die jüngste Sprachregelung des Landes Baden-Württemberg. Sollte sich hieran erneute etwas ändern, bemühen wir uns Sie zeitnah auf dem Laufenden zu halten.

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