Das neue Schuljahr beginnt – Das sind die Entwicklungen in der Region

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Schuljahresbeginn 2019/2020 – Das Regierungspräsidium Karlsruhe informiert über Veränderungen bei Schülerzahlen, Unterrichtsversorgung und schulartbezogene Entwicklungen im Regierungsbezirk Karlsruhe

An den etwa 950 öffentlichen Schulen im Regierungsbezirk Karlsruhe beginnt am Mittwoch, 11. September 2019, für rund 347.000 Schülerinnen und Schüler und rund 29.000 Lehrerinnen und Lehrer wieder der Schulalltag. 

Im neuen Schuljahr werden erneut mehr Schülerinnen und Schüler als im Vorjahr an den Gemeinschaftsschulen unterrichtet, wohingegen die Schülerzahlen an Werkrealschulen weiter rückläufig sind. Gleichzeitig ist es gelungen, den weiterhin hohen Bedarf an Lehrkräften in vielen Regionen des Regierungsbezirks durch Versetzungen sowie durch die frühzeitige Umsetzung mit dem Kultusministerium vereinbarter Maßnahmen zur Lehrergewinnung zu decken. Mit Ausnahme von Stellen für Fachlehrerinnen und Fachlehrer konnten alle zur Verfügung gestellten Stellen besetzt werden.

Mit Blick auf die Veränderungen bei den Schülerzahlen, das Thema Unterrichts-versorgung sowie die verschiedenen schulartbezogene Entwicklungen im Regierungsbezirk Karlsruhe informieren Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder und die Leiterin der Abteilung Schule und Bildung im Regierungspräsidium Anja Bauer mit nachfolgenden Zahlen und Themen im Detail:

Veränderungen der Schülerzahlen in den einzelnen Schularten der öffentlichen Schulen

Insgesamt besuchen im Schuljahr 2019/20 etwa 347.000 Schülerinnen und Schüler die allgemeinen und beruflichen öffentlichen Schulen im Regierungsbezirk Karlsruhe. Im Vergleich der unterschiedlichen Schularten erfährt die Gemeinschaftsschule erneut eine Schülerzunahme von rund 13,6 Prozent gegenüber dem letzten Schuljahr. Die Ursache dafür liegt vor allem im Aufwachsen der in den letzten Jahren neu eingerichteten Gemeinschaftsschulen. Im Gegenzug geht die Schülerzahl an Werkrealschulen kontinuierlich zurück, gegenüber dem letzten Schuljahr erneut um etwa 16 Prozent. 

SchulartSchülerzahl im SJ 2019/20Veränderung gegenüber 2018/19
Grundschule88.524+1,4 %
Werkrealschule und Hauptschule12.041-16,2 %
Realschule45.937+0,01 %
Gemeinschaftsschule15.157+13,66 %
Sonderpädagogische
Bildungs- und Beratungszentren*)
8.525+3,6 %
Gymnasien (öffentlich)98.878-1,3 %
Berufliche Schulenca. 86.500**)– 0,6 %**)

*) Ohne Inklusion. Die jeweiligen Schüler*innen werden bei den jeweiligen Schularten gezählt.

**) Eine verlässliche Aussage bezüglich der Schülerzahlen im Schuljahr 2019/20 ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich, da viele Betriebe ihre Auszubildenden erst sehr spät bei den beruflichen Schulen anmelden.

  1. Unterrichtsversorgung zum Beginn des Schuljahres 2019/20 im Regierungsbezirk Karlsruhe

Die Unterrichtsversorgung gestaltet sich je nach Schulart und Region unter-schiedlich. Veränderte Rahmenbedingungen wie Neustellen zur Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben, eine langsam abflauende, aber immer noch überproportional hohe Pensionierungswelle, sowie ansteigende Schülerzahlen insbesondere in den Grundschulen führen zu einem hohen Bedarf an Lehrkräften. Dieser konnte in vielen Regionen – vor allem entlang der Rheinschiene – durch Versetzungen gedeckt werden. Die zur Verfügung stehenden neuen Stellen wurden daher primär in den ländlichen Regionen zur Verfügung gestellt. Das landesweite Problem der geringen Anzahl zur Verfügung stehender Bewerber*innen, trifft für den Regierungsbezirk Karlsruhe nicht überall und nicht für alle Schularten zu. So konnten in diesem Einstellungsjahr mit Ausnahme von Stellen für Fachlehrerinnen und Fachlehrer, alle zur Verfügung gestellten Stellen besetzt werden.

Zur Gewährleistung der Unterrichtsversorgung wurden bereits sehr frühzeitig die mit dem Kultusministerium vereinbarten Maßnahmen zur Lehrergewinnung umgesetzt. So wurden schon im Dezember 2018 für Mangelregionen 89 Stellen ausgeschrieben, davon 54 an Grundschulen. Fast 56 Prozent dieser ausgeschriebenen Stellen konnten zu diesem frühen Zeitpunkt besetzt werden. 

Ausgesprochen effektiv wirkt sich die während des Schuljahres in vielen Fällen vorgenommene Aufstockung der Teilzeitbeschäftigung aus. Auch die übrigen Maßnahmen, wie vor allem die Bindung von VKL-Lehrkräften ohne formale Lehrbefähigung in Bedarfsregionen für den Unterricht in Vorbereitungsklassen (VKL) tragen zur Entschärfung der angespannten Situation bei. Die Möglichkeit der Weiterqualifizierung für Bewerber*innen mit Gymnasiallehramt für Grundschulen wurde in diesem Jahr auf das Lehramt an Werk-, Haupt- und Realschulen ausgeweitet. Im Schuljahr 2019/20 werden 14 Lehrkräfte mit gymnasialem Lehramt an Grundschulen und 7 Lehrkräfte mit gymnasialem Lehramt an weiterführenden Schulen im Regierungsbezirk ihren Dienst antreten.

Berufliche Schulen

Auch die Einstellung an den beruflichen Schulen ist zu großen Teilen abgeschlossen. Da einige ausgeschriebene Stellen insbesondere in Mangelfächern wie Sozialpädagogik und im ingenieurswissenschaftlichen Bereich nur schwer zu besetzen sind, werden die Einstellungen erst am 30. September 2019 vollständig abgeschlossen sein. Es ist davon auszugehen, dass einige Stellenausschreibungen insbesondere in den oben genannten Mangelfächern mangels Bewerber*innen nicht besetzt werden können. Dennoch ist damit zu rechnen, dass sich die Unterrichtsversorgung an den beruflichen Schulen insgesamt verbessern wird.

Krankheitsvertretungen

Eine Lehrerreserve wurde – soweit möglich – in allen Schularten gebildet. Auch wurde bereits damit begonnen, befristete Verträge abzuschließen. Da hier häufig nicht genug schulartspezifische Bewerber*innen zur Verfügung stehen, werden die Stellenausschreibungen für Lehrkräfte anderer Schularten geöffnet. Pensionierte Lehrkräfte können verstärkt eingesetzt werden, da die Hinzuverdienstgrenze für Mangelbereiche geöffnet wurde. Für Vertretungszwecke können Teilzeitbeschäftigte ihr Deputat auch unterjährig erhöhen.

Dennoch kann es regional durch einen Mangel geeigneter Personen dazu kommen, dass Schulen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung längerfristig von organisatorischen Maßnahmen, wie beispielsweise dem Zusammenlegen von Gruppen, Gebrauch machen müssen.

Da die beruflichen Schulen sowie die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) in der Regel eine Unterrichtsversorgung von unter 100 Prozent ausweisen, wird die Lehrerreserve zur Erteilung des Pflichtunterrichts herangezogen. Um Unterrichtsausfälle durch Schwangerschaften und Elternzeiten entgegenzuwirken, wurden schon frühzeitig befristete Verträge abgeschlossen.

  1. Verschiedene schulartbezogene Entwicklungen

Grundschulen

In den Grundschulen wird der Beginn der Fremdsprache (Englisch oder Französisch) auf die dritte Klasse verlagert. Im kommenden Schuljahr 2019/20 betrifft dies die ersten und zweiten Klassen, die nicht mehr mit Englisch oder Französisch starten. Die Stunden, die bislang für die entsprechende Fremdsprache zugewiesen wurden, verbleiben an den Grundschulen und werden zur Förderung in den Fächern Deutsch und Mathematik (Lesen, Schreiben, Rechnen) eingesetzt.

Haupt- und Werkrealschulen

Im kommenden Schuljahr 2019/20 beginnen in der Sekundarstufe I die neuen Abschlussprüfungen. Im Rahmen der Harmonisierung sollen die Schulabschlüsse zukünftig, über alle Schularten hinweg, vergleichbar sein. Grundlagen für alle Abschlussprüfungen bilden die Standards des gemeinsamen Bildungsplans 2016 der Sekundarstufe I. Den Anfang macht im Schuljahr 2019/20 die Hauptschulabschlussprüfung, die an allen Haupt-/ Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit entsprechendem Bildungsgang abgelegt wird. Die Möglichkeit, zukünftig an einer Schulart verschiedene Abschlüsse abzulegen, macht eine Harmonisierung bezüglich Zeit, Inhalt und Format nötig. Mehr zentrale Vorgaben durch das Kultusministerium unterstützen diese Prozesse. Neu wird auch sein, dass im kommenden Schuljahr in der Hauptschulabschlussprüfung das Prinzip der Fremdprüferin/ des Fremdprüfers eingeführt wird. Das heißt, dass jede schriftliche Prüfungsarbeit außer von der Fachlehrkraft der eigenen Schule auch von einer Fachlehrkraft einer anderen Schule (Zweitkorrektur) beurteilt wird. Die Projektarbeit, früher „Themenorientierte Projektprüfung“, wird im Hauptschulabschluss auch zukünftig Teil der Prüfung sein. In der Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde wird es im Fach Englisch ebenfalls eine Kommunikationsprüfung geben. Ferner werden vier weitere mündliche Prüfungen verbindlich sein. Die schriftliche Prüfung im Fach „Politische und wirtschaftliche Bildung“ entfällt. Durch die Neuerungen soll eine bessere Vergleichbarkeit der Leistungen und eine Qualitätssteigerung in den Abschlussprüfungen erreicht werden.

Realschulen

Die Realschule vermittelt vorrangig eine erweiterte allgemeine, aber auch eine grundlegende Bildung. An der Realschule sind zwei verschiedene Schulabschlüsse, der Hauptschulabschluss am Ende von Klasse 9 und der Realschulabschluss am Ende von Klasse 10 möglich. Nach der Orientierungsstufe, die die Klassen 5 und 6 umfasst, bieten die Realschulen Unterricht auf grundlegendem und mittlerem Niveau an. Alle Schülerinnen und Schüler werden entsprechend ihrem individuellen Leistungsniveau gefördert. Ein Wechsel zwischen den Niveaustufen ist in den Klassenstufen 7 und 8 zum Schulhalbjahr und zum Schuljahresende möglich. Zur Umsetzung des Konzeptes stehen allen Realschulen im Schuljahr 2019/20 je Zug 18 Poolstunden zur Verfügung. In diesem Schuljahr findet letztmalig die Abschlussprüfung an Realschulen auf der Grundlage des Bildungsplanes aus dem Jahr 2004 statt. 

An den Realschulen des Landes steht zudem mit der Initiative „WIR – Inklusion in der Realschule“ eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Realschulen und den SBBZ im schulischen Fokus. Ziel dieser Maßnahme ist es, passende Angebote für die jeweiligen Bedingungen vor Ort zu schaffen, um das Mit- und Voneinander-Lernen zu bestärken. Dadurch können die Realschulen nicht nur ihre Strukturen weiterentwickeln, sondern auch ein Netzwerk aufbauen und sich damit Unterstützung in ihrem individuellen Prozess im Rahmen der Inklusion holen.

Gemeinschaftsschulen

Zu Beginn des Schuljahres 2019/20 bleibt im Regierungspräsidium Karlsruhe die Anzahl der Gemeinschaftsschulen bei insgesamt 63 Schulen bestehen. Neu in diesem Schuljahr ist das Angebot des Profilfaches „Informatik, Mathematik, Physik“ (IMP) ab Klasse 8 an Gemeinschaftsschulen ergänzend oder alternativ zu „Naturwissenschaft und Technik“ (NwT). Gemeinschaftsschulen, die zum neuen Schuljahr 2019/20 nach erfolgreichem Genehmigungsprozess das Profilfach IMP einführen, haben die beiden Voraussetzungen erfüllt, prognostisch dauerhaft die Mindestzahl von zwölf Schülerinnen und Schülern zu erreichen und genügend Lehrkräfte mit den drei Fachanteilen (Informatik, Mathematik, Physik) an der Schule zu beschäftigen. Die Inhalte des neuen Profilfaches kommen aus den drei genannten Bereichen, wobei Informatik bei der Entwicklung der Bildungspläne für dieses neue Fach den Schwerpunkt bildete. Folgende Gemeinschaftsschulen haben einen erfolgreichen Antrag zur Einrichtung des Profilfaches IMP gestellt:

  • Gemeinschaftsschule Karlsbad
  • Kraichgau Gemeinschaftsschule Gondelsheim
  • Gemeinschaftsschule Neubulach.

Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)

Kindern und Jugendlichen mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot stehen individuelle Bildungsangebote zur Verfügung. Dabei liegen die Schwerpunkte auf dem quantitativen und qualitativen Ausbau inklusiver und kooperativer Bildungsangebote mit den entsprechenden sonderpädagogischen Unterstützungsmaßnahmen und der fachlichen Weiterentwicklung der SBBZ mit einer entwicklungs- und prozessorientierten sonderpädagogischen Diagnostik. Die Subsidiarität der Sonderpädagogik und ihr Unterstützungsauftrag werden deutlich herausgestellt und regionale Netzwerke in den Raumschaften kontinuierlich verbessert. 

Mit dem „Pakt für gute Bildung“ werden zukünftig die Kindertagesstätten bei inklusiven Betreuungen durch mobile Fachdienste und Qualitätsbegleiter unterstützt. Diese werden den Einrichtungen bei Fragen zu ihrer inklusiven Konzeption zur Verfügung stehen und das Personal weiterqualifizieren.

Allgemeinbildende Gymnasien

Vertiefungskurs Sprache

Mit dem Schuljahr 2019/20 können Gymnasien das Fach „Vertiefungskurs Sprache“ in der Kursstufe anbieten. Der neue Kurs geht aus von der Frage: „Wie funktioniert Sprache?“ und vermittelt über den Deutschunterricht bzw. Fremdsprachenunterricht hinaus Einblicke in die Struktur von Sprachen und die Möglichkeiten gelingender Kommunikation. In den ersten beiden Halbjahren sind Teilaspekte der Linguistik und Sprachphilosophie Thema, etwa Morphologie, Syntax, Semantik, Pragmatik und Soziolinguistik. Im dritten und vierten Kurshalbjahr Aspekte des Textverstehens, also Hermeneutik, Textrezeption und Textproduktion. Die Inhalte des Bildungsplanes wurden gemeinsam mit Hochschulvertretern erarbeitet, denn ähnlich wie der bereits seit Jahren eingerichtete „Vertiefungskurs Mathematik“ möchte der „Vertiefungskurs Sprache“ den Übergang von Schule zu Universität und Hochschule erleichtern. Es besteht daher wie in Mathematik die Möglichkeit, an einer Zertifikatsklausur der Universität teilzunehmen. Mit diesem Zertifikat erhöhen sich nach dem Abitur eventuell die Chancen auf einen Studienplatz. Landesweit erprobt wurde das neue Fach bereits im Schuljahr 2018/19. Am Schulversuch nahmen aus dem Regierungsbezirk Karlsruhe drei Gymnasien teil, die gegebenenfalls von Universitäten betreut werden konnten: in Karlsruhe das Bismarck-Gymnasium, in Mannheim das Lessing-Gymnasium und in Heidelberg das Kurfürst-Friedrich-Gymnasium. Wir hoffen, dass sich der neue Kurs an vielen Gymnasien etabliert und interessierten Schülerinnen und Schülern nach dem Abitur den Weg zu Universität und Hochschule ebnet. 

IMP – das neue Profilfach

Zu den 21 allgemein bildenden Gymnasien, die zum vergangenen Schuljahr eine Genehmigung für das Profilfach „Informatik, Mathematik, Physik“ (IMP) erhalten haben, kommen zum Schuljahr 2019/20 folgende 13 Gymnasien hinzu:

  • Markgraf-Ludwig-Gymnasium Baden-Baden
  • Enztal-Gymnasium Bad Wildbad
  • Bunsen-Gymnasium Heidelberg
  • Humboldt-Gymnasium Karlsruhe
  • Markgrafen-Gymnasium Karlsruhe
  • Lise-Meitner-Gymnasium Königsbach-Stein
  • Carl-Benz-Gymnasium Ladenburg
  • Lessing-Gymnasium Mannheim
  • Auguste-Pattberg-Gymnasium Mosbach
  • Adolf-Schmitthenner-Gymnasium Neckarbischofsheim
  • Leibniz-Gymnasium Östringen
  • Tulla-Gymnasium Rastatt
  • Friedrich-Ebert-Gymnasium Sandhausen

Abitur

In diesem Schuljahr treten im Regierungsbezirk Karlsruhe voraussichtlich rund 9.000 Schülerinnen und Schüler zur Abiturprüfung an. Die schriftlichen Prüfungen werden nach den Osterferien im Zeitraum vom 22. April bis 20. Mai 2020 stattfinden. Aufgrund der Bestrebungen der Bundesländer, ihre schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch terminlich untereinander abzustimmen, finden die mündlichen Prüfungen in Baden-Württemberg wie in den vergangenen Jahren etwas später statt. Sie werden nach den Pfingstferien im Zeitraum vom 29. Juni bis zum 8. Juli 2019 absolviert.

Im diesem Schuljahr belegen die Schülerinnen und Schüler der 11. Klasse (G8) erstmals ihre Fächer für die Kursstufe nach den Vorgaben der neuen Abiturverordnung (AGVO), die erstmalig das Abitur im Jahr 2021 betreffen wird. Es sind künftig drei fünfstündige Leistungsfächer zu belegen. In den Fächern Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen werden neben den Leistungsfächern auch dreistündige Basisfächer angeboten. In der Abiturprüfung werden drei schriftliche Prüfungen (in den Leistungsfächern) und zwei mündliche Prüfungen abgelegt. Deutsch und Mathematik müssen mündlich oder schriftlich geprüft werden. Das Format der bisherigen „Präsentationsprüfung“ entfällt.  

Berufliche Schulen

Bildungspläne Berufliches Gymnasium

Seit September 2017 werden die neuen Bildungspläne für das Berufliche Gymnasium in etwa 60 Kommissionen erstellt. In drei Zeitschienen (Tranchen) wurden nacheinander die Fächer des Pflichtbereichs, des Ergänzungs- und des Wahlpflichtbereichs inhaltlich und didaktisch überarbeitet und neu erstellt. Er soll einen nahtlosen Übergang von den allgemeinbildenden Schulen in die beruflichen Schulen gewährleisten.

Ab September 2019 werden die neuen Bildungspläne verschiedenen Experten und Gremien zur institutionellen Beteiligung vorgelegt und mögliche Rückmeldungen im Anschluss eingearbeitet. Nach der Freigabe durch das Kultusministerium und die Anhörung der Gremien (Landesschulbeirat, Landeselternbeirat, Landesschülerbeirat) soll der neue Bildungsplan im September 2021 als Bildungsplan 2021 in Kraft treten.

Zentraler Abituraufgaben-Pool für das Berufliche Gymnasium

Seit 2012 existieren die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz (KMK) für die Fächer Deutsch, Mathematik und fortgeführte Fremdsprachen. In diesem Zusammenhang wurde ein zentraler Aufgabenpool zur Entnahme von Abituraufgaben entwickelt (IQB = Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen). Ziel ist es, die Vergleichbarkeit der Schülerleistungen länderübergreifend zu erhöhen (Urteil des BVerfG).

Seit 2017 entnehmen die Länder einzelne Aufgaben aus dem zentralen Aufgabenpool für die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch und haben die Möglichkeit die Aufgabenstellung noch geringfügig anzupassen. Die Beruflichen Gymnasien werden im Abitur 2020 erstmals in allen vier Fächern Aufgaben entnehmen.

Bildungspläne 2-jährige Berufsfachschule

Die Bildungspläne der 2-jährigen Berufsfachschule (2BFS) stammen größtenteils aus dem Jahr 2008. Seit 2016 existieren neue Bildungspläne an den allgemeinbildenden Schulen und ab 2021 starten ebenfalls neue Bildungspläne an den beruflichen Gymnasien der 3-jährigen Aufbauform (3BG). Besonders in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch wurde durch eine inhaltliche und didaktische Überarbeitung eine bessere Passung erreicht, indem ein Abgleich mit den Bildungsstandards für den mittleren Schulabschluss optimiert wurde. Dadurch soll den Schülerinnen und Schülern aus der 2BFS auch ein leichterer Übergang in das dreijährige Berufliche Gymnasium ermöglicht werden. Die Bildungspläne für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch treten zum Schuljahr 2019/20 in Kraft.

Maßnahmen zur Digitalisierung und zur individuellen Förderung in der
2-jährigen Berufsfachschule

Seit 2015/16 wird im Rahmen des Projekts tabletBS der unterrichtliche Einsatz von Tablets erprobt. Zum Schuljahr 2020/21 (mit dem Vorbereitungsjahr 2019/20) soll dieses Projekt auf die zweijährigen zur Fachschulreife führenden Berufsfachschulen ausgeweitet werden. Das Projekt soll mit zwölf Schulen (vier kaufmännisch, vier gewerblich, vier hauswirtschaftlich) in Baden-Württemberg zum Schuljahr 2020/21 unter wissenschaftlicher Begleitung starten. Die Finanzierung der Tablets und der notwendigen Infrastruktur findet durch die Schulträger und das Kultusministerium statt.

Individuelle Förderung als Unterrichtsprinzip in der 2BFS wird durch die Vergabe von sogenannten IF-Stunden erstmalig zum Schuljahr 2019/20 seitens des Kultusministeriums intensiv unterstützt. Den Lehrkräften wird damit eine Entlastung für konzeptionelles Arbeiten zur Verfügung gestellt.

Generalistik in der Pflegeausbildung

Die öffentlichen Fachschulen für Altenpflege werden im Schuljahr 2019/20 im Rahmen der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung weitere Umsetzungsschritte unternehmen: Nach dem Vorliegen der Rahmenlehrpläne auf Bundes- und Landesebene wird dies unter anderem die Entwicklung eigener Schulcurricula sein. Eine Lehrplankommission hat sich noch im Schuljahr 2018/19 konstituiert und wird im September 2019 ihre Arbeit aufnehmen.

Zentral ist für alle Berufsfachschulen im Bereich der Pflege der Abschluss regionaler Kooperationsvereinbaren mit den beteiligten Trägern der Ausbildung. Nur durch eine gute Kooperation auf regionaler Ebene kann es gelingen, die Auszubildendenzahlen stabil zu halten.

Neuerungen in der Erzieherausbildung

Die Fachschulen für Sozialpädagogik entwickeln sich weiter sehr dynamisch. Das Bundesfamilienministerium unterstützt die Länder mit dem Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen und Profis binden“. Ziel ist die Steigerung der Auszubildendenzahlen in der vergüteten praxisintegrierten Ausbildung (PIA), die Professionalisierung der Ausbildung in der Praxis sowie die Förderung von Zusatzqualifikationen für Erzieherinnen und Erzieher. 

In den Schuljahren 2019/20 bis 2021/22 sollen jeweils 300 Schulplätze an den öffentlichen und privaten Fachschulen für Sozialpädagogik zusätzlich eingerichtet werden. Für das Schuljahr 2019/20 werden dafür landesweit 14 Deputate mehr eingeplant. Im Schuljahr 2019/20 finden zudem erstmalig zentrale schriftliche Abschlussprüfungen in der Erzieherinnenausbildung sowie in der Kinderpflegerinnenausbildung statt.

Sommerschule am beruflichen Gymnasium

Rund 1.400 Schülerinnen und Schüler profitierten in diesen Sommerferien an 51 Sommerschulen im Land von einem zusätzlichen Lernangebot und konnten ein abwechslungsreiches Ferienprogramm erleben. Darunter befinden sich auch sechs berufliche Schulen, die nach einer erfolgreichen Pilotphase im vergangenen Jahr nun in größerer Anzahl vertreten sind. In den Sommerschulen werden die Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch unterrichtet. Sie erhalten damit zusätzliche Zeit, die Lerninhalte aus dem regulären Unterricht zu wiederholen, zu vertiefen und gezielt an Lernschwierigkeiten zu arbeiten. Im Regierungsbezirk Karlsruhe findet die Sommerschule an der Augusta-Bender-Schule Mosbach und der Carl-Bosch-Schule Heidelberg statt.

Schulartübergreifendes

Inklusion

Für das Schuljahr 2019/20 haben sich im Regierungspräsidium Karlsruhe die Eltern von 2.395 Schülerinnen und Schülern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot für eine Beschulung in der Inklusion bzw. in einer kooperativen Organisationsform an der allgemeinen Schule entschieden. Damit der gemeinsame Unterricht gelingt und allen Kindern, egal ob mit oder ohne Behinderung, gerecht wird, stellt die Landesregierung allein für das kommende Schuljahr dem Regierungspräsidium Karlsruhe 13 weitere Lehrerstellen zur Verfügung. Zusätzlich werden 16 Lehrerdeputate für die Inklusion mit privaten Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren zur Verfügung gestellt.

Mit der Initiative „WIR – Inklusion in der Realschule“ liegt der Fokus neben der gemeinsamen Beschulung von nicht-behinderten und behinderten Kindern und Jugendlichen an Grund-, Werkreal- und Gemeinschaftsschulen im Schuljahr 2019/20 auf der Weiterentwicklung von inklusiven und kooperativen Projekten an SBBZ und Realschulen.

Leitfaden Demokratiebildung

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die politische Bildung und mögliche Defizite in dieser staatsbürgerlich wichtigen Debatte hat das Kultusministerium eine umfassende und schulartübergreifende Konzeption zur Stärkung der Demokratiebildung an den Schulen in Baden-Württemberg entwickelt. Denn Schulen sind als zentrale Orte des Kompetenzerwerbs von Kindern und Jugendlichen gefordert, die immer bedeutender werdende Rolle der Demokratiebildung zu fördern und zu unterstützen, um somit junge Menschen zur Demokratie „anzustiften“ und sie für Demokratie zu gewinnen. Kernelement ist dabei der verbindliche Leitfaden zur Demokratiebildung. Der Fachtag für Demokratiebildung am 1. Juli 2019 in Stuttgart stellte eine Auftaktveranstaltung dar, mit der begonnen wurde, ein begleitendes Konzept zur Multiplikation des Leitfadens umzusetzen. Ziel ist es dabei, die Lehrkräfte sukzessive zu befähigen, den Leitfaden im Unterricht umzusetzen. Ferner ist geplant, ein Unterstützungssystem für die schulische Unterrichtspraxis mit konkreten Unterrichtsmaterialien ab dem Schuljahr 2019/20 aufzubauen. Unter www.bildungsplaene-bw.de wird voraussichtlich ab Ende September 2019 zu dieser Thematik ein Kurzfilm abrufbar sein. 

Informatik

Ab dem Schuljahr 2019/20 wird an den Haupt-/ Werkrealschulen und Realschulen ein neues Wahlfach Informatik eingeführt, das die Schülerinnen und Schüler in den Klassen 8 bis 10 freiwillig zusätzlich belegen können.

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