Stufenweise Rückkehr zur Normalität beschlossen – Umsetzung in Baden-Württemberg noch offen
Ein Aufatmen geht durchs Land. Wenn alles gut geht und die derzeitige Entwicklung in Sachen Infektionsgeschehen und Hospitalisierung sich weiter fortsetzt, werden voraussichtlich die allermeisten Einschränkungen durch die Corona-Auflagen am 20. März aufgehoben.
Bis zu diesem Termin sollen die Lockerungen Stück für Stück und in einzelnen Etappen vollzogen werden. Wir fassen im Folgenden die Ergebnisse der gestrigen Bund-Länder Konferenz zusammen, allerdings unter einem gewissen Vorbehalt. Die Landesregierung in Stuttgart möchte die einzelnen Lockerungssschritte für Baden-Württemberg noch abstimmen, eine aktualisierte Corona Verordnung erst im Laufe der kommenden Woche veröffentlichen. Alle Angaben erfolgen somit wie immer unter Gewähr, es gilt die offizielle Sprachregelung, nachzulesen hier.
Die angedachten Lockerungsschritte:
Schritt 1
Ab Freitag, 18. Februar
Private Treffen von geimpften und genesenen Menschen sind ab morgen wieder ohne jegliche Einschränkungen möglich. Sobald allerdings ein Mensch ohne Impfungen daran teilnimmt, gelten vorerst weiter harte Beschränkungen: In diesem Fall wäre nur der gastgebende Haushalt und maximal zwei haushaltsfremde Gäste möglich, Kinder bis zu 14 Jahren sind davon ausgenommen.
Das Einkaufen wird deutlich entspannter. Die die G-Regeln entfallen, kann jeder mit einer medizinischen Maske auf der Nase (FFP wird empfohlen, kann in manchen Ländern aber obligatorisch sein, Baden-Württembergs Position hierzu steht noch aus) wieder ohne Einschränkungen shoppen gehen.
Schritt 2
Ab dem 4. März 2022
Essen gehen im Restaurant, einen Latte im Café schlürfen, eine Übernachtung in der Pension oder im Hotel sind künftig wieder unter Einhaltung der 3G-Regeln möglich. Damit können auch Ungeimpfte diese Möglichkeiten wieder nutzen, immer vorausgesetzt, es liegt ein tagesaktueller Test vor. Diskotheken, Tanzbars und Clubs können wieder öffnen, hier greift allerdings noch die deutlich strengere 2G+ Regel, wonach nur Doppelt-Geimpfte, Genesene mit Test oder Geboosterte Zugang haben.
Großveranstaltungen können wieder mit deutlich mehr Gästen durchgeführt werden. In Innenräumen ist dann eine maximale Auslastung von 60% der Kapazität oder eine Obergrenze von 6.000 Personen möglich, im Außenbereich 75% der maximalen Kapazität bzw. höchstens 75.000 Zuschauer.
Schritt 3
Ab dem 20.März 2022
Zum Frühlingsanfang sollen so gut wie alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen, nur noch kleinere Maßnahmen, wie beispielsweise die Maskenpflicht in Gebäuden oder in den öffentlichen Verkehrsmitteln sollen vorerst weiter aufrechterhalten werden. Voraussetzungen für diesen letzten Schritt ist eine weiterhin vorteilhafte Entwicklung des Infektionsgeschehen und der Auslastung der Krankenhäuser.
Hinweis: Das Finale Regelwerk für Baden-Württemberg wird in Form einer neuen Corona-Verordnung im Laufe der kommenden Woche erwartet. Wie halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.