Notbetreuung für Kinder von Eltern mit systemrelevanten Berufen
Von dem Beschluss der Landesregierung, im Rahmen der Bemühungen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus landesweit vom 17. März bis zum Ende der Osterferien alle Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeeinrichtungen zu schließen, sind auch alle Bildungseinrichtungen und Kindergärten im Bereich der Stadt Östringen betroffen.
Für die Kinder, deren Eltern in sogenannten systemrelevanten beruflichen Tätigkeiten unabkömmlich sind, wird eine Notfallbetreuung eingerichtet, die für aufnahmeberechtigte Jungen und Mädchen im Kindergartenalter von der Verrechnungsstelle für katholische Kirchengemeinden als zuständigem Betriebsträger der Kindergärten im Stadtgebiet und für aufnahmeberechtigte Kinder im Grundschulalter von der Stadtverwaltung organisiert wird.
Die Notfallbetreuung für Kindergartenkinder aus dem Stadtgebiet findet am Kindergarten St. Ulrich in Östringen statt. Angeboten wird eine einheitliche Betreuungszeit von 7 Uhr bis 14 Uhr. Es wird im Rahmen der Notbetreuung keine Verpflegung angeboten, den Kindern ist ein Vesper mitzugeben.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Notbetreuung am Kindergarten St. Ulrich ist, dass beide Elternteile in systemrelevanten Bereichen tätig sind, dass in den zurückliegenden 14 Tagen kein Aufenthalt in einem Risikogebiet nach Maßgabe der Auflistung des Robert-Koch-Instituts (RKI) stattfand und dass bei Eltern und Kindern keine Erkältungssymptome vorhanden sind. Als systemrelevante Tätigkeitsbereiche in diesem Sinne gelten Labore, Praxen, Krankenhäuser und Pflegeheime einschließlich deren Verwaltungen, die Verwaltungen von Ämtern und Behörden, Polizei, Feuerwehr, Apotheken,
Lebensmittelmärkte, Firmen in Lieferketten von Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs sowie Reinigungsdienste. Die Zugehörigkeit zu diesen Berufsgruppen wird über eine Selbstauskunftserklärung, die von den Eltern bei Betreuungsbeginn zu erteilen ist, geprüft. Dazu sind zusätzlich einfache Nachweise vorzulegen. Gegebenenfalls erfolgt die Überprüfung der Berechtigung durch die Gemeinde.
Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend auch für die Notbetreuung von Grundschülerinnen und Grundschülern aus dem Stadtgebiet, die ab dem 17. März zentral an der Silcherschule Östringen angeboten wird. Die Betreuung der Grundschulkinder beginnt allerdings erst um 7.30 Uhr. Die Städtische Musik- und Kunstschule Östringen bleibt ab 17. März bis zum Ende der Osterferien ebenfalls geschlossen.
Von Wolfgang Braunecker / Stadt Östringen