Bund und Länder einigen sich auf neue, strengere Corona-Regeln

|

Die Hospitalisierungsrate wird zum Maß aller Dinge

Nach einer hitzigen Debatte am Vormittag in Berlin, an deren Ende der Bundestag das neue Infektionsschutzgesetz gebilligt hatte, trafen sich am Nachmittag die Ministerpräsidenten der Bundesländer und die Bundesregierung erneut zu einer gemeinsamen Videoschalte um das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie zu diskutieren.

Zwischenzeitlich liegen die Ergebnisse dieser Bund-Länder Gespräche vor. Diese sehen weitere deutliche Einschränkungen für Ungeimpfte vor, darüber hinaus werden aber einem bestimmten Punkt auch die Geimpften und Genesenen in die Pflicht genommen. Entscheidungsgrundlage für die neuen Beschränkungen ist nun bundesweit die sogenannte Hospitalisierungsrate in den jeweiligen Bundesländern, eine Kennziffer die die Auslastung der Krankenhäuser mit covid-19 Patienten widerspiegelt. Maßgeblich für die Hospitalisierungsrate ist der Durchschnitt der vergangenen 7 Tage.

Für die Menschen in Baden-Württemberg ändert sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht wirklich viel, durch das bisherige, hiesige Stufensystem, gilt bereits seit Mittwoch weitestgehend die 2G Regel im Land.

Die heute beschlossenen Schwellenwerte im Überblick

Die erste Schwelle bildet eine Hospitalisierungsrate von drei, also wenn mehr als drei von 100.000 Menschen mit einer Covid-19-Infektion in den Kliniken aufgenommen werden. In diesem Fall greift im jeweiligen Bundesland die 2G-Regel, die den Zutritt beispielsweise zur Gastronomie, ins Kino, in Schwimmbäder, Saunen, Hotels, zum Friseur und andere Dienstleistungen und Freizeiteinrichtungen sowie zu Veranstaltungen auf Geimpfte und Genesene beschränkt. Ausgenommen davon sind Einrichtungen zur öffentlichen Daseinsvorsorge, wie beispielsweise Supermärkte oder Arztpraxen.

Überschreitet diese Rate den kritischen Wert von 6, wird aus der 2G-Regel die 2G-Plus-Regel. Geimpfte und Genesene benötigen dann wieder einen Corona-Test um Zugang zu erhalten. Welche Einrichtungen genau im Falle eines Besuches einen Test zusätzlich zum Impf- oder Genesenen-Nachweis voraussetzen, ist derzeit noch unklar.

Sollte die Situation darüber hinaus aus dem Ruder laufen und die Hospitalisierungsrate die Marke von 9 knacken, sind die Länder dazu ermächtigt sogar noch über die 2G-Plus-Regel hinausgehende Maßnahmen zu ergreifen. Möglich sind dann z.B. wieder erweiterte Kontaktbeschränkungen und Co.

Ein Wechsel innerhalb dieses Stufenplans ist immer dann vorgesehen, wenn der entsprechende Schwellenwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen über- oder unterschritten wurde. Aktuell liegt die Hospitalisierungsrate in Baden-Württemberg übrigens bei 5,7. (Stand 18.11.2021)

Auch 3G hat längst nicht ausgedient und wird künftig verpflichtend in Verkehrsmitteln und am Arbeitsplatz. Bedeutet konkret: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich künftig täglich testen lassen um den Arbeitsplatz betreten zu können, gleiches gilt für eine Reise mit Bus, Bahn und Co.

Vereinbart wurde darüber hinaus eine teilweise Impfpflicht im Gesundheitswesen, ein Pflegebonus, eine umfangreiche Testpflicht im Pflege- und Gesundheitsbereich, sowie die Verlängerung von Finanzhilfen. Am 9. Dezember wollen sich die Ministerpräsident/innen erneut beraten und überprüfen ob die nun vereinbarten Maßnahmen greifen oder modifiziert werden müssen.

Alle Angaben erfolgen wie immer ohne Gewähr, es gelten die jeweils offiziellen Sprachregelungen der Bundesregierung bzw der Landesregierung.

Vorheriger Beitrag

Die letzten Märkte fallen

Gestürzt, gebissen und weitergegangen

Nächster Beitrag