Bruchsal regelt das Parken rund um die Klinik neu

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Neue Bewohnerzonen im Umfeld der Fürst-Stirum-Klinik werden eingerichtet

Bereits im Frühjahr wurde das nagelneue Parkhaus auf dem Gelände der Bruchsaler Fürst-Stirum-Klinik eingeweiht, doch offenbar suchen zahlreiche Besucher und Patienten ihr Glück und einen freien Parkplatz immer noch in den umliegenden Wohngebieten. Zum Teil vermutlich um Kosten zu sparen – für eine Tageskarte im Klinik-eigenen Parkhaus werden immerhin 7 Euro fällig, oder aber auch aufgrund der mitunter kürzeren Wege und alter Gewohnheiten.

Für die regulären Anwohner rund um das Krankenhaus, bedeutet dies traditionell mehr Zeitaufwand und Stress einen freien Parkplatz in Wohnortnähe zu finden – das soll sich nach dem Willen der Stadt Bruchsal nun ändern.

In einer Presseinformation teilte die Stadtverwaltung heute mit, dass man um die Klinik herum mehrere Bewohnerzonen einrichten wolle, für die Anwohner einen entsprechenden Parkausweis beantragen können. Für alle anderen gilt künftig eine Höchstparkdauer von 2 Stunden und eine Parkscheibenpflicht. Diese gilt Montags bis Freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr und am Samstag von 8 Uhr bis 13 Uhr, außerhalb dieser Zeiten darf ohne Einschränkungen weiter wie gewohnt geparkt werden. Die ausgewiesenen Zonen umfassen die Bereiche Heidelberger Straße / Haydnstraße / Robert-Koch-Straße / Peter-Frank-Straße / Sauerbruchstraße und den Mozartweg bis zum Zaisental. Dazu kommt die Schönbornstraße zwischen Damianstor und dem Knotenpunkt Heidelberger Straße/B 3/Parkplatz.

Laut Stadtverwaltung soll die Beschilderungen in den nächsten Tagen in Kraft treten, am Anfang wolle man aber seitens des Ordnungsamtes noch zurückhaltend kontrollieren

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2 Gedanken zu „Bruchsal regelt das Parken rund um die Klinik neu“

  1. In dem Zusammenhang: Ich habe mit schon öfters gefragt ob das neue Parkhaus an der Klinik überhaupt Datenschutzkonform ist. Dieses hat ja keine Schranken mehr, und bei Ein- und Ausfahrt wird automatisch das Kennzeichen gescannt. Bezahlung ist am Automat oder online möglich – auch noch nach erfolgter Ausfahrt. Nur wird auf den Scan erst bei der Ausfahrt hingewiesen. Datenschutzkonform müsste es mindestens ein Hinweisschild VOR der Einfahrt geben, mit Wendemöglichkeit ohne Kamera. Wenn man dann noch bedenkt das selbst die Polizei immer wieder die automatische Kennzeichenerfassung verboten bekommt (das Bundesverfassungsgericht hat es als Verstoß gegen die informelle Selbstbestimmung gewertet und als verfassungswidrig eingestuft) …

    • Scannen von Kennzeichen ohne konkreten Anlass: Absolut wünschenswert, dass so etwas nicht erlaubt wird.
      Im Falle der Einfahrt in ein Parkhaus dürfte vermutlich eine andere Ausgangssituation vorliegen, hier wird schließlich nicht beliebig jedes Kennzeichen von vorbeifahrenden Autos gescannt sondern nur die Einfahrenden zur gezielten Messung und Abrechnung.
      Was das rechtlich bedeutet und ob das eventuell auf einer Ausnahme vom Verbot beruht, mag ich nicht beurteilen – hier fehlt mir das notwendige Fachwissen. Eine Rückfrage bei den Verantwortlichen könnte hier Klarheit schaffen.

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