Einrichtungen geschlossen – Veranstaltungen abgesagt
Seit sich die Ereignisse rund um die sich ausweitende Corona-Pandemie in der vergangenen Woche auch in Baden-Württemberg überschlagen, tagt der Krisenstab der großen Kreisstadt Bretten und hat nun, am heutigen Sonntag, mehrere Allgemeinverfügungen erlassen, die das kulturelle und soziale Leben in der Stadt stark einschränken.
Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, sind künftig öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen im Freien mit mehr als 50 Teilnehmern verboten. Veranstaltungen in Innenräumen werden grundsätzlich untersagt, ausgenommen davon sind Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte.
Mit sofortiger Wirkung werden auch Diskotheken und Tanzlokale geschlossen, Cafés, Kneipen und Restaurants sind von der Regelungen vorerst noch ausgenommen. Veranstaltungen wie beispielsweise Konzerte sind hier aber künftig verboten. Übernachtungsbetriebe wie Hotels oder Pensionen sind von der Regelungen ausgenommen.
Den Betrieb einstellen müssen auch ab sofort kulturelle und sportliche Einrichtungen wie z.B. Kinos oder Theater, Sporthallen und Fitnessstudios, Schwimmbäder und Saunen, Tanzschulen, Vergnügungsstätten, Bibliotheken oder die Volkshochschule.
Weiterhin erlaubt ist die Durchführung von Wochenmärkten, sowie medizinisch notwendigem Sport wie beispielsweise Physiotherapie oder Rehabilitationsmaßnahmen, sofern die Teilnehmer keine Erkältungssymptome aufweisen.
Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem morgigen Montag und ist vorerst bis zum 19. April befristet. Wer sich an diese Regelungen nicht hält, kann unmittelbar dazu gezwungen werden – beispielsweise durch Polizei oder Ordnungsamt.
Eine zweite Allgemeinverfügung behandelt den Schutz von verletzlichen und anfälligen Personen. Um gesundheitlich vorbelastete Menschen, Senioren und Angehörige von Risikogruppen zu schützen, ist so vorerst der Besuch von medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen vollständig verboten. Diese Anordnung gilt ab sofort, nicht erst ab morgen!
Die obige Beschreibung fast die nun erlassenen Beschlüsse kurz und kompakt zusammen, detaillierte Informationen können Sie auf der Webseite bretten.de und direkt bei der Stadt Bretten einsehen. Die an uns mit der Bitte um Veröffentlichung übermittelten Verfügungen, können Sie auch hier direkt herunterladen: