Regionalverbände Mittlerer Oberrhein und Nordschwarzwald legen Vorranggebiete für Windkraftanlagen im Entwurf vor
Stadt Bretten kann zu den Entwürfen von zwei Teilregionalplänen „Windenergie“ ihre Stellungnahme abgeben – Verwaltung hat Beschlussvorschlag für Entscheidung durch den Gemeinderat vorbereitet
Bund und Land haben klare Ziele für mehr Nutzung der Windenergie formuliert, damit die Energiewende in Deutschland vorangebracht werden kann. Die Windenergie wird auch in Bretten ihren Platz finden müssen. Hier gilt es aus Sicht der Verwaltung, ein verträgliches Maß zu finden und möglichst selbst zu steuern.
Nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg sind die Regionalverbände aufgefordert, in ihren Regionalplänen geeignete Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie festzulegen. Diese Pläne sollen bis Ende 2025 fertig sein.
Sowohl der Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO), in dessen Region Bretten liegt, als auch der angrenzende Regionalverband Nordschwarzwald haben jeweils einen Entwurf eines Teilregionalplans zur räumlichen Steuerung der zukünftigen Windenergienutzung erarbeitet. Zu beiden Planentwürfen kann die Stadt Bretten ihre Stellungnahme bis zum 15. Mai bzw. 5. Mai 2024 abgeben. Der Gemeinderat wird in seiner öffentlichen Sitzung am 23. April über die Entwürfe der Regionalverbände und über die seitens der Verwaltung dazu erarbeiteten Stellungnahmen beraten und entscheiden.
Basierend auf dem Windenergieflächenbedarfsgesetz hat der RVMO die Pflicht, auf mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche Mittlerer Oberrhein (d.h. auf mindestens 3.854 Hektar) Vorranggebiete festzulegen. Derzeit hat der RVMO auf 8,8 Prozent (=630 Hektar) der gesamten Gemarkung Bretten Vorranggebiete für die Windkraftnutzung vorgeschlagen, was deutlich über dem Ausbauzielwert der Region liegt.
Der Fokus soll ausschließlich auf städtischen Waldflächen liegen
Die vom RVMO vorgeschlagenen Standorte wurden von der Verwaltung bewertet. Die Verwaltung schlägt vor, die Flächen für eine zukünftige Windkraftnutzung deutlich auf eine Größenordnung von rund 2,5 Prozent der Gemarkungsfläche zu reduzieren. Damit läge Bretten sogar noch über dem Ziel für die gesamte Region und das würde eine Ausweisung von insgesamt ca. 177 Hektar Vorrangfläche für die Windenergienutzung auf der gesamten Gemarkung Bretten bedeuten.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass Windenergie ausschließlich auf städtischen Waldflächen genutzt werden soll. Bei Nutzung der genannten ca. 177 Hektar würden 2,5 Prozent der Gesamtgemarkungsfläche Brettens und 8,3 Prozent der auf der Gesamtgemarkung Bretten vorhandenen Waldflächen zu Vorranggebieten für die Windenergienutzung.
Stellungnahme von Oberbürgermeister Martin Wolff:
„Es geht nicht mehr um die Frage, ob Windenergie in der Region genutzt wird, sondern es geht um die Frage, wo und wie. Wie viele Windenergieanlagen in Bretten errichtet werden und welche Standorte am Ende ausgewählt werden, das ist heute noch offen. Bretten wird aber in der Region einen Beitrag leisten müssen. Wir haben nicht die Planungshoheit, allein über mögliche Windkraft-Standorte entscheiden zu können. Die Planungshoheit hat der RVMO. Wir wollen uns vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben und unserer selbst gesteckten Ziele zu den Themen Klimaschutz und Klimaanpassung der Windenergienutzung nicht verschließen.
Wir möchten jetzt aktiv mitwirken bei der Suche nach geeigneten Standorten und später das Heft des Handelns als Stadt Bretten selbst in der Hand haben. Die bislang vom RVMO vorgeschlagenen Flächen auf Brettener Gemarkung sind allerdings aus meiner Sicht viel zu groß.“
Stellungnahme von Bürgermeister Michael Nöltner:
„Der Vorschlag der Verwaltung, Windenergie ausschließlich in städtischen Wäldern zu nutzen, würde bedeuten, dass Eingriffe in offenes Gelände, wie landwirtschaftliche Flächen, vermieden werden. Die Flächen stünden den Landwirten weiterhin zur Bewirtschaftung zur Verfügung.
Moderne Windenergieanlagen im Wald ermöglichen eine Stromerzeugung auch oberhalb der Baumwipfel. Gleichzeitig sind der Eingriff in die Natur und die Störung bedrohter Tierarten so gering wie möglich zu halten und artenschutzrelevante Belange zu prüfen. Bereiche, die vorzugsweise für Freizeit und Erholung genutzt werden, sind so weit wie möglich auszusparen.
Wichtig ist mir, dass die Stadt Bretten als Grundstückseigentümerin bei ihrem Vorschlag für Vorranggebiete alle Entscheidungen selbst treffen kann. Sie sollte selbst ein Interessensbekundungsverfahren zur Investorensuche durchführen, selbst Vertragsverhandlungen führen, den Investor sowie den Betreiber bestimmen und selbst für den städtischen Haushalt Pachten und Beteiligungszahlungen erzielen.
Sehr wichtig ist mir zudem, dass auch die Bürgerinnen und Bürger vor Ort beim Ausbau der Windenergieanlagen profitieren. Denkbar sind zum Beispiel Modelle zur finanziellen Beteiligung, die Beteiligung der Bürgerschaft am Betrieb der Anlagen oder auch eine Reduzierung des Strompreises. Damit dies ausführlich mit der Bürgerschaft diskutiert werden kann, muss die Stadt Bretten alle Fäden selbst in der Hand halten.
Zunächst wird die Stadt Bretten Stellungnahmen zu den Teilregionalplänen Windenergie abgeben, die von den beiden für diese Angelegenheit verantwortlichen Regionalverbänden vorgelegt wurden. Sobald klar ist, wie der RVMO bezüglich der Vorranggebiete für Windenergieanlagen auf der Brettener Gesamtgemarkung weiter verfahren will, werden wir wieder zum Thema informieren.“
/ Mitteilung der Stadt Bretten