Blauzungenkrankheit erreicht die Region

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Halter meldet infiziertes Schaf im Enzkreis

Wie das Landratsamt Enzkreis in der folgenden Mitteilung bekannt gibt, hat die Blauzungenkrankheit zwischenzeitlich unsere Region erreicht. Nach einem bestätigten Fall im Enzkreis gibt das Veterinäramt gibt Hinweise für Tierhalter

Im Enzkreis ist bei einem Schaf Anfang der Woche die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV3) nachgewiesen worden. Der Verdacht bei dem erkrankten Tier bestätigte sich durch Untersuchungen beim Staatlichen Untersuchungsamt in Aulendorf. Damit erreicht die Tierseuche, die Wiederkäuer wie Schafe, Rinder, Ziegen und Kameliden befällt, den Enzkreis. Am 8. August war BTV3 erstmals in Baden-Württemberg festgestellt worden – in einem Schafbestand im Rems-Murr-Kreis.

Archivbild / Symboldarstellung

Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit ungefährlich. Es handelt sich um eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche, die insbesondere bei Schafen zu schwerwiegenden Erkrankungen mit Todesfolge führen kann. Symptome sind Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrter Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Übertragen wird das Virus durch bestimmte Stechmücken; daher ist eine wirksame Bekämpfung nur durch eine vorbeugende Impfung möglich.

Was sollten Halter von entsprechenden Tierarten beachten?

Da die Zahl der Ausbrüche stetig zunimmt, rät das Veterinäramt dringend, Schaf-, Ziegen- und Rinderbestände umgehend nicht nur weiterhin gegen BTV-4 und BTV-8, sondern nun auch gegen BTV-3 zu impfen, falls dies noch nicht geschehen ist. Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg gewähren dafür Zuschüsse. Sollten Tierhalter den Verdacht haben, dass ihre Tiere betroffen sind, müssen sie dies dem Verbraucherschutz- und Veterinäramt Enzkreis umgehend melden unter Tel. 07231 308-9401 oder per Mail an veterinaeramt@enzkreis.de.

Da inzwischen ganz Deutschland nicht mehr BTV-frei ist, dürfen auch Tiere ohne vorherige Impfung oder Laboruntersuchung innerhalb Deutschlands transportiert werden, wenn sie keine Krankheits-Symptome aufweisen und der Tierbestand nicht wegen eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit gesperrt ist.

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