Baden-Württemberg ruft “Alarmstufe” aus

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Deutliche Einschränkungen für Ungeimpfte ab Mittwoch

Da gibt es nichts mehr dran zu rütteln – Ab dem morgigen Mittwoch tritt in Baden-Württemberg das Regelwerk der sogenannten Alarmstufe in Kraft. Auch eine Last-Minute-Verhandlung am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg kann an diesem Umstand nichts mehr ändern. Die Regelungen seien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, so das Gericht am heutigen Dienstag und wies damit eine Klage aus dem Ortenaukreis ab.

Um die Mittagszeit lag die Zahl der covid-19 Patient/innen auf den Intensivstationen im Land bei über 420. Damit war am zweiten Tag in Folge die Grenze von 390 überschritten, bei welcher von der Warnstufe in die Alarmstufe gewechselt wird. Ab dem morgigen Mittwoch greifen daher neue Regelungen in Baden-Württemberg, die harte Einschnitte für ungeimpfte Personen im Alltag und generell im öffentlichen Leben bedeuten.

2G wird ausgeweitet

Ungeimpfte haben nun keine Möglichkeit mehr eine Veranstaltung oder aber auch Einrichtungen wie beispielsweise Restaurants, Kinos oder Schwimmbäder zu besuchen. Auch ein Test ist hierfür nun nicht mehr ausreichend, der Zugang wird auf Geimpfte und Genesene beschränkt. Auf der heutigen Landespressekonferenz kündigte die Regierung zeitgleich scharfe Kontrollen zur Einhaltung diese strengen Regeln an.

Weiterhin gelten ab morgen wieder Kontaktbeschränkungen. So darf sich ein Haushalt nur mit höchstens einer weiteren Person treffen, davon ausgenommen sind aber geimpfte und genesene Personen. Weitgehend ausgeklammert von den neuen Regelungen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Darüber hinaus enthält das ab morgen geltende Regelwerk noch eine Reihe weiterer Ausnahmen und Ergänzungen, beispielsweise für den Einzelhandel oder den Sport. Alle Details können Sie über den Link am Ende des Beitrags nachlesen. Geschäfte der Grundversorgung bleiben weiterhin für alle Bevölkerungsteile nutzbar.

An den Schulen wird mit Erreichen der Alarmstufe die Maskenpflicht im Unterricht reaktiviert. Statt bisher nur auf Begegnungsflächen müssen Schülerinnen und Schüler nun auch am Platz wieder einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz aufsetzen.

„Die Lage in den Krankenhäusern ist kritisch, Operationen müssen bereits verschoben werden“, so Gesundheitsminister Manne Lucha in einer bereits gestern veröffentlichten Pressemitteilung. “Wir alle wissen, wie die Lösung und der Weg aus der Pandemie aussieht. Die Impfungen sind der Schlüssel im Kampf gegen das Virus. Lassen Sie sich impfen, wenden Sie sich dazu an Ihren Hausarzt oder nehmen Sie lokale Impfangebote wahr…” so Lucha weiter.

Noch strengere Maßnahmen möglich

Auf der heutigen Pressekonferenz sprach Ministerpräsident Winfried Kretschmann auch über mögliche, darüber hinausgehende Regelungen. „Ich bin auch der Meinung dass Eingriffe wie Ausgangsbeschränkungen, Reisebeschränkungen und ähnliches mehr, wie wir es früher hatten… dass die nicht ausgeschlossen werden können…“ so der Ministerpräsident heute Mittag. Diesbezüglich wird auch mit Spannung der Ausgang der kommenden Bund-Länder-Gespräche am Donnerstag erwartet.


Info

Die aktuellen Corona-Regeln

Unter diesem Link können Sie eine PDF-Datei mit den aktuell gültigen Corona-Regeln in Baden-Württemberg einsehen bzw. herunterladen.


INFO: Alle Angaben in diesem Artikel ohne Gewähr, es gelten die jeweils aktuell gültigen Sprachregelungen der baden-württembergischen Landesregierung.

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