Aus Brandschutzgründen: Gemeinde Graben-Neudorf erlässt Feuerwerksverbot

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An Silvester und Neujahr im historischen Ortskern Graben

Die Gemeinde Graben-Neudorf erlässt auch in diesem Jahr aus Gründen des Brandschutzes für Silvester und Neujahr ein Feuerwerksverbot für den historischen Ortskern von Graben. Das Feuerwerksverbot gilt am 31.12.2022 und 1.1.2023.

Die Gemeinde begründet den Schritt erneut mit den Erfordernissen des Brandschutzes. So befinden sich im Grabener Ortskern zahlreiche Fachwerkhäuser, historische Scheunen und denkmalgeschützte Gebäude. Pyrotechnische Gegenstände bilden wegen der alten Bausubstanz des Grabener Ortskerns eine verstärkte Gefahr.

Zuletzt hatte im Sommer 2019 ein verheerender Großbrand im Grabener Ortskern zahlreiche Scheunen zerstört. Nur durch den mehrtägigen Einsatz starker Kräfte der Feuerwehr konnte ein Übergreifen des Feuers auf Wohngebäude verhindert werden.

Mitteilung der Gemeinde Graben – Neudorf

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