Anti-Corona-Demo in Jöhlingen

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Auch im Stadt- und Landkreis Karlsruhe häufen sich in letzter Zeit die unangemeldeten spontanen Demonstrationen gegen die derzeit gültigen Corona Maßnahmen. Auch in Jöhlingen kam es nun zu einer solchen Zusammenkunft, wie der Leiter des Brettener Polizeireviers Bernhard Brenner in der folgenden Mitteilung ausführt:

Am Donnerstagabend kam es gegen 19 Uhr zu einer Versammlung von sogenannten „Corona-Leugnern“ auf dem Jöhlinger Kirchplatz. An der Versammlung, die vorschriftswidrig nicht behördlich angemeldet wurde, nahmen etwa 200 Personen teil. Dabei wurden die Vorschriften der Corona-Verordnung bewusst missachtet. Mindestabstände wurden nicht eingehalten und es wurde durchgehend auch das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes verweigert.

Die Polizei setzte auf ein konsequentes Vorgehen. Neben Einsatzkräften des örtlich zuständigen Polizeireviers Bretten wurden auch zahlreiche Einsatzkräfte aus Karlsruhe hinzugezogen. Die Versammlungsteilnehmer wurden mit Megaphonen aufgefordert, eine Versammlungsleitung zu benennen und die Vorschriften der Corona-Verordnung zu beachten.

Einige Versammlungsteilnehmer begaben sich dann zwar freiwillig auf den Nachhauseweg, zahlreiche andere weigerten sich jedoch, den Anweisungen Folge zu leisten. Daraufhin stellte die Polizei die Personalien fest. Nachdem einige Personen sich vor Ort nicht ausweisen konnten, wurden sie von den Polizeikräften zur Einsichtnahme der Ausweispapiere nach Hause geleitet. Einige Personen, die sich weigerten, ihre Personalien anzugeben, mussten vorübergehend vor Ort bis zur Klärung festgehalten werden. Eine Gruppe von Versammlungsteilnehmern verhielt sich gegenüber den Einsatzkräften uneinsichtig und verbal aggressiv, gegen eine Person mussten schließlich polizeiliche Zwangsmaßnahmen eingeleitet werden. Gegen 20 Uhr konnte der Polizeieinsatz bereits wieder beendet werden.

Ich kann bestätigen, dass sich derartige Versammlungslagen derzeit unter irreführenden Bezeichnungen wie etwa „Lichter-Spaziergang“ im Stadt- und Landkreis häufen. Die Teilnehmer verabreden sich verdeckt über die sozialen Netzwerke und treffen sich ohne Versammlungsanmeldung, um sich bewusst über die Corona-Regeln hinwegzusetzen. Rechtlich betrachtet handelt es sich bei diesen in der aktuellen Pandemielage doch sehr skurril wirkenden Veranstaltungen um Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz. Versammlungen sind keine rechtsfreien Räume. Auch wenn das Versammlungsrecht ein hohes Gut darstellt, das von der Polizei geschützt und respektiert wird, gelten hier klare Regeln, die von den Teilnehmern eingehalten werden müssen. Versammlungen müssen angemeldet werden, den Behörden müssen Ansprechpartner und Ordner benannt werden, die bei Rechtsverstößen regulierend tätig werden können. Insbesondere auch die Vorschiften der Corona-Verordnung sind zu beachten. Werden diese Regeln jedoch bewusst nicht eingehalten und die Corona-Vorschriften missachtet, wird die Polizei ein konsequentes Vorgehen zeigen, Personalien feststellen und entsprechende Straf- und Bußgeldanzeigen fertigen.

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