Ab Samstag wird’s locker

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Öffnung nach sinkenden Inzidenzen – Im Landkreis Karlsruhe gehen die Lichter wieder an

Die offizielle Bestätigung durch das Gesundheitsamt in Karlsruhe steht noch aus, doch schon längst pfeifen es die Spatzen von allen Dächern: Weil die 7-Tage Inzidenz im Landkreis Karlsruhe bereits seit Ende vergangener Woche unter den kritischen Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gesunken ist, müsste das Amt heute eigentlich das Ende der “Bundesnotbremse” und die damit einhergehenden Öffnungsschritte ab Samstag verkünden. Maßgeblich für diese Entscheidung sind übrigens nicht die Zahlen des Landesgesundheitsamtes in Stuttgart, sondern die Zahlen des Robert-Koch-Institutes in Berlin. Da diese immer mit Zeitverzögerung übermittelt werden, können die Öffnungen im Landkreis frühestens ab Samstag erfolgen. Dass hier aber noch etwas „dazwischen kommt“ oder etwas schief gehen könnte, steht aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zu erwarten. Gestern Nachmittag lag die Inzidenz im Stadt- und Landkreis Karlsruhe bei 55 bzw 65, reichlich Luft also bis zur kritischen 100.

Update 10:30 Uhr – Lockerungen sind offiziell

Wie das Landratsamt Karlsruhe soeben mitteilt, greifen die hier bereits skizzierten Lockerungen ab Samstag um null Uhr. Damit tritt die „Bundesnotbremse“ außer Kraft und es gilt die Öffnungsstufe 1 nach der Coronaverordnung des Landes.

Doch was wird konkret gelockert? Hier gibt es wenig Rätselraten, der Fahrplan wurde bereits vor Wochen festgezurrt.

Wir fassen die Eckpunkte im Folgenden noch einmal kompakt zusammen, wie immer sind alle Angaben ohne Gewähr. Die offizielle Sprachregelung findet sich sowohl auf der Webseite der baden-württembergischen Landesregierung, als auch auf den Seiten des Landratsamtes in Karlsruhe.

Noch ein schneller Hinweis für unsere Leser aus dem Landkreis Heilbronn und dem Rhein-Neckar-Kreis: Während im Landkreis Heilbronn der nächste Öffnungsschritt frühestens am Pfingstsonntag erfolgen kann, hat der Rhein-Neckar-Kreis diese Schwelle schon überschritten. Mehr Informationen dazu finden Sie unter den folgenden beiden Links:

Ab Samstag greifen die folgenden Lockerungen:

Kontaktbeschränkungen

Sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum dürfen sich wieder zwei Haushalte, bestehend aus maximal fünf erwachsenen Personen treffen. Kinder der beiden Haushalte bis zu einem Alter von einschließlich 13 Jahren, sowie von Corona genesene oder vollständig dagegen geimpfte Personen werden nicht mitgezählt.
Ausgangssperre

Jegliche Ausgangsbeschränkungen entfallen ersatzlos – Ein Jeder möge wann und wo er will umherstreifen
Körpernahe Dienstleistungen

Körpernahe Dienstleistungen wie z.b. Massagen, Nagelpflege, Kosmetikbehandlungen und Co. sind wieder möglich, sofern während der gesamten Zeit eine Maske getragen wird. Wenn das nicht möglich ist, z.b. bei einer Rasur im Barbershop, muss ein tagesaktueller Test vorgelegt werden. Weiterhin geschlossen bleiben aber Bordelle und andere Prostitutionsbetriebe.
Kitas und Schulen

Die Kitas gehen in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen über, Grundschulen können in den Präsenzbetrieb ohne Abstandsregelungen wechseln. Alle anderen Klassenstufen aller Schulen gehe zum Präsenzunterricht im Wechselmodell über. Auch der Unterricht an Kunstschulen und Musikschulen darf mit einer begrenzten Teilnehmerzahl wieder aufgenommen werden, Ausnahmen bestehen hierbei allerdings für Gesangsunterricht oder Unterricht mit Blasinstrumenten. Mehr zum Schulbetrieb: https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona
Einzelhandel

In den Geschäften und Läden der Einzelhändler gilt wieder das Prinzip “click and meet”, also vorab Termin buchen und persönlich vorbeikommen. Der Platz im Laden ist allerdings reglementiert, pro 40 Quadratmeter Ladenfläche darf sich nur ein Kunde aufhalten. Diese Zahl verdoppelt sich, wenn ein entsprechendes Testkonzept vorliegt.
Gastronomie

Nach langen Monaten des Stillstands darf die Gastronomie wieder an den Start gehen. Es werden bis maximal 21 Uhr sowohl die Außenbereiche als auch die Innenbereiche geöffnet, allerdings unter strengen Auflagen. Pro Gast muss mindestens eine Fläche von 2,5 Quadratmetern zur Verfügung gestellt werden, zwischen den Tischen ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten, zudem dürfen nur Gäste mit tagesaktuellem Test, genesene oder vollständig geimpfte Personen bewirtet werden.
Tourismus

Touristische Übernachtungen sind ab sofort unter Auflagen wieder möglich. Übernachtungsgäste müssen allerdings entweder genesen oder vollständig geimpft sein, oder alternativ einen maximal 3 Tage alten Test vorlegen.
Sport

Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport ist wieder möglich, sofern nicht mehr als 20 Personen daran beteiligt sind. Spitzen- und Profisport im Freien darf unter Beteiligung von maximal 100 Zuschauer/innen wieder stattfinden. Freibäder und Badeseen dürfen wieder öffnen, die Anzahl der maximal auf dem Gelände zugelassenen Badegäste ist allerdings gedeckelt.
Kultur und Freizeit

Auch Freizeiteinrichtungen wie z.b. Minigolfanlagen oder Hochseilgärten dürfen wieder öffnen, sofern die maximale Personenanzahl von 20 nicht überschritten wird. Ferner öffnen zoologische Gärten, Bibliotheken, aber auch Kinos, Theater und Co. allerdings auch hier mit einer limitierten Anzahl an möglichen Besuchern bzw Gästen und nur bei Veranstaltungen im Freien. Sollten die Inzidenzen weiterhin niedrig bleiben bzw. sinken, werden in weiteren Öffnungsstufen auch wieder Veranstaltungen in geschlossenen Räumen möglich.

Ohne Maske und Test geht nix!!

Voraussetzung für all die oben genannten Öffnungsschritte, ist weiterhin die Einhaltung eines konsequenten Hygienekonzepts. Dieses sieht nicht nur die gängigen Abstands- und Masken-Regeln vor, sondern auch die Begrenzung des Zugangs auf genesene, geimpfte und getestete Personen. Hier übernehmen wir direkt die Sprachregelungen der baden-württembergischen Landesregierung, welche wortwörtlich besagt: Für alle Einrichtungen gilt grundsätzlich die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenübermittlung sowie die Einhaltung der Abstandsregeln. In allen Einrichtungen sind Obergrenzen der zulässigen Teilnehmerzahl (Personen oder Flächenbegrenzung) vorgesehen. Der Zutritt ist nur für Personen mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich.

Die genauen Regelungen im offiziellen Wortlaut, können Sie hier auf den Seiten des Landratsamtes Karlsruhe einsehen

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