Das große Lockern geht weiter

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7-Tage-Inzidenz sinkt stetig – Weitere Lockerungen in allen Landkreisen des Kraichgau

Das Gesundheitsamt Karlsruhe hat es am Sonntag amtlich gemacht. Die 7-Tage-Inzidenz liegt nun sowohl für den Stadtkreis wie den Landkreis Karlsruhe fünf Tage in Folge unter 35. Nach der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gilt damit ab Montag die dritte, erweiterte Öffnungsstufe und mit ihr weitere Lockerungen. Gleiches gilt aktuell für die Städte und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises, auch hier wurde die Marke von 35 seit über 5 Tagen unterschritten, womit auch hier ab Montag der Gürtel noch um ein Loch weiter geöffnet werden kann. Im Landkreis Heilbronn sinken die Zahlen ebenfalls, allerdings wurde hier erst die 50er-Grenze geknackt, weshalb hier etwas weniger großzügig gelockert wird, als im Rest des Kraichgau.

Damit Sie den Überblick behalten und wissen, was ab Montag in ihrer Region erlaubt ist, haben wir hier für Sie einen Überblick zusammengestellt. Wie immer sind alle Angaben ohne Gewähr, die offiziellen Einzelheiten können Sie auf den Internetseiten des jeweiligen Landratsamtes nachlesen.

Diese Lockerungen gelten ab Montag

Testpflicht im Außenbereich entfällt

Stäbchen rein, 15 Minuten warten und dann erst das Bier an die Lippen setzen? Im Rhein-Neckar-Kreis und im Landkreis Karlsruhe ist dies ab Montag zumindest im Außenbereich vorerst nicht mehr nötig. Bei Aktivitäten im Freien, z.b. bei einem Besuch im Freibad oder im Biergarten entfällt die bis dato gültige Testpflicht. im Landkreis Heilbronn müssen sich die Menschen diesbezüglich noch bis zum Erreichen der nächsten Öffnungsstufe gedulden.

Größere Treffen und Feiern werden möglich

Private Treffen mit bis zu 10 Personen, die aus drei unterschiedlichen Haushalten stammen, sind nun wieder erlaubt. Kinder dieser drei Haushalte bis zu einem Alter von einschließlich 13 Jahren werden nicht mitgezählt. Zusätzlich können weitere fünf Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 13 Jahren aus fünf weiteren Haushalten mit von der Partie sein. Damit wäre das Feiern von kleineren Kindergeburtstagen wieder möglich. Wer in den Landkreisen Karlsruhe und Rhein-Neckar im größeren Stil feiern möchte, kann dies ab Montag in einem Restaurant oder einer anderen, öffentlichen gastronomischen Einrichtung tun. Hier greift eine neue Obergrenze für private Feiern von 50 Personen, die alle jedoch entweder genesen, geimpft oder getestet sein müssen.

Große Kulturveranstaltungen werden möglich

Im Außenbereich sind ab sofort wieder mittelgroße Events, wie beispielsweise Open-Air-Kino Vorstellungen oder Konzerte möglich. Bis zu 750 Menschen können in den Landkreisen Karlsruhe und Rhein-Neckar daran teilnehmen, im Landkreis Heilbronn liegt die Obergrenze derzeit noch bei 500.

Sperrstunde wird verschoben

War bisher noch bereits um 21 Uhr in der Gastronomie Schicht im Schacht, wird ab Montag in den Landkreisen Karlsruhe und Rhein-Neckar die Sperrstunde deutlich nach hinten verschoben. Gastronomische Einrichtungen können Ihre Gäste dann bis 1 Uhr am Morgen bewirten.

Fitnessstudios dürfen öffnen

Seit Monaten warten Sie bereits auf Morgenluft, nun ist es endlich soweit. Fitnessstudios dürfen in den Landkreisen Karlsruhe und Rhein-Neckar wieder öffnen. Wer also Lust auf ein workout oder etwas Yoga hat, kann nun wieder durchstarten. Allerdings nur mit einem aktuellen Test und einer Begrenzung der Fläche von 20 Quadratmetern pro Person in der entsprechenden Einrichtung.

Schulische Tests gelten länger

Die in den Schulen durchgeführten Corona-Tests behalten ihre Gültigkeit künftig für 60 Stunden und dies auch in Einrichtungen außerhalb der Schule, beispielsweise in Freibädern. Diese neue Regel greift bis die Inzidenz wieder einen Wert von über 100 erreichen sollte.

Weitere Öffnungsschritte und alle Details können Sie auch auf den Seiten der baden-württembergischen Landesregierung im Detail einsehen.

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