Jahresabschlüsse der Regionalen Kliniken Holding und Kliniken des Landkreises Karlsruhe im Kreistag
Kreis Karlsruhe. Die Kliniken des Landkreises Karlsruhe standen einmal mehr im Mittelpunkt der Beratungen im Kreistag. In seiner jüngsten Sitzung vom 19. Juli nahm das Gremium Kenntnis, dass bei der Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal mit der Inbetriebnahme des neuen G-Baus im April 2018 nun in einer weiteren Bauphase der D-Bau und der E-Bau durch einen Neubau ersetzt werden kann. Aktuell wird mittels eines Vergabe-Verfahrens die Architekten- und Fachplaner-Auswahl getroffen. Im Anschluss daran sollen dann auch die Bauteile F und B abschnittsweise saniert werden. Konsequent umgesetzt wird auch das Brandschutzkonzept, wo jetzt auch das Wirtschaftsgebäude ertüchtigt wurde. Die Bauarbeiten an der neuen Rechbergklinik in Bretten gehen dem Ende zu; nachdem im November 2016 Richtfest gefeiert wurde ist die Fertigstellung der Bauarbeiten im November 2018 und die Inbetriebnahme im März 2019 vorgesehen, wie der Geschäftsführer der Regionalen Kliniken Holding RKH GmbH Dr. Jörg Martin ausführte. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 19,4 Mio. EUR (2016:. 16,6 Mio. EUR) für Investitionen eingesetzt. „Der finanzielle Rahmen für Baumaßnahmen wird zunehmend eingeschränkt“, merkte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel an. Zwar falle die Landesförderung zufriedenstellend aus, doch decken weder die Fördermittel noch die Krankenhausentgelte den Investitionsbedarf vollständig ab.
Beraten hat der Kreistag die Jahresabschlüsse der Regionalen Kliniken Holding (RKH) und der Kliniken des Landkreises Karlsruhe (KLK). Die RKH schließt für das Geschäftsjahr 2017 mit einem Jahresüberschuss von rund 190.000 EUR ab. Die KLK konnte im zurückligenden Jahr 2017 einen Jahresüberschuss von rund 22.870 EUR verzeichnen, die jeweils in die Gewinnrücklage eingestellt werden. Gelobt wurde dabei die Belegschaft der Kliniken, die sich auch intensiv mit der Digitalisieerung und Prozessoptimierung auseinandersetzen mussten, um eine optimale Patientenversorgung auch zukünftig zu gewährleisten. Der Kreistag ermächtigte im Fall der RKH den Landrat, in der Gesellschafterversammlung entsprechend zuzustimmen und stellte bei den KLK den Jahresabschluss fest. (LRA KA )