Kabinen-Sex-Vorfall in Sinsheimer Wellness-Anlage endet mit Vergleich

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Kabinen-Sex-Vorfall in Sinsheimer Wellness-Anlage endet mit Vergleich
Die Badewelt Sinsheim
Für Wellness und Entspannung steht die große Badewelt Sinsheim – zumindest möchte sie dafür stehen. Die Debatten in den letzten Monaten waren allerdings mitunter alles andere als entspannend – weder für die Betreiber der Anlage am Rande Sinsheims, noch für deren Gäste.

Was war geschehen? Ein junges Pärchen wurde beschuldigt in einer der Umkleidekabinen miteinander Sex gehabt zu haben, die Badewelt ging gegen die beiden juristisch vor. Kürzlich landete der Fall vor Gericht –  beide Parteien einigten sich im Verlauf der Verhandlung auf einen Vergleich zu dessen Bedingungen auch absolute Diskretion und Verschwiegenheit gehörten. So berichteten es die RNZ in ihrer Sinsheimer Ausgabe sowie die Tageszeitung Stimme.

Das junge Paar, ein 23 Jahre alter Mann und seine vier Jahre ältere Freundin aus dem rheinland-pfälzischen Haßloch, waren von einem Security-Mitarbeiter gemeinsam in einer Umkleidekabine erwischt worden – schon das verstößt gegen die Hausordnung der Badewelt. Dass sie gemeinsam in der Kabine waren leugnet das junge Paar nicht, jedoch sehr wohl den ihnen vorgeworfenen Geschlechtsverkehr. Vor Gericht führten Vertreter der Badewelt aus, dass Security-Mitarbeiter mittels einem Spiegel einsehen könnten wie viele Personen in einer Kabine sein, des Weiteren könne man dann durch einen schmalen Schlitz entlang der Kabinentür erkennen ob die Insassen der Kabine mehr machten als nur sich umzuziehen, so die Stuttgarter Zeitung in einem entsprechenden Bericht.

Blick durch den Türschlitz

Genau auf diese Weise will man das junge Paar damals beim Sex überführt haben, der hauseigene Anwalt verschickte daraufhin einen entsprechenden Brief mit Gebühren über 613 € Höhe, so berichtete es die RNZ damals. Das junge Paar war nicht bereit diese Rechnung zu begleichen und so endete die Auseinandersetzung nun schließlich vor dem Amtsgericht Sinsheim. Über das hart anmutende Vorgehen der Badewelt wunderten sich in den letzten Wochen nicht nur viele die Leser der Regionalmedien, sondern bei Gericht auch der Richter selbst. So zitiert die Rhein-Neckar-Zeitung Richter Georg Piller mit den Worten “Ich glaube nicht dass der von Ihnen eingeschlagenen Weg sonderlich positiv für den Ruf der Badewelt ist.” Der Jurist schlug eine gütliche Einigung vor, die beide Parteien schlussendlich akzeptierten. Diese Einigung sieht ein fünfjähriges Hausverbot vor, die Badewelt darf jedoch andererseits keine Erklärungen zu sexuellen Handlungen des Paares mehr abgeben. Für das junge Paar keine allzu große Einschränkung, beide erklärten die Badewelt ohnehin nie wieder betreten zu wollen.

Ein Fall der Fragen aufwirft

Für einige Irritation sorgte dieser nun abgeschlossene Fall bei vielen Kommentatoren in den sozialen Medien. So drücken diese vielfach ihre Verwunderung über das Vorgehen der Badewelt in dieser Angelegenheit aus und zeigten sich befremdet über die Praxis die Nutzer der Umkleidekabinen derart konkret zu überwachen. Die Vorstellung dass ein Sicherheitsmitarbeiter – so sehr er auch geschult sein möge – einen direkten Blick in die geschützte Intimsphäre der Kabine werfen kann, hinterlässt bei potenziellen Gästen der eigentlich auf Entspannung und Wohlfühlen ausgelegten Anlage, nachvollziehbarer Weise einen schalen Nachgeschmack.

Dazu ein Kommentar von unserem Redakteur Philipp Martin:

„Klar, Sex im Schwimmbad muss nicht sein. Das ist etwas höchst privates und intimes und muss ergo nicht in der Öffentlichkeit ausgetragen werden – auch nicht dann wenn ein paar Sperrholz-Wände einer Umkleidekabine vermeintliche Sicherheit versprechen.  Ganz neu ist die Idee an ungewöhnlichen Orten miteinander zu schnackseln natürlich nicht, man denke nur an den Mile-High-Club und den Kult um die schnelle Nummer auf einer Flugzeugtoilette. Das die Betreiber einer Wellness-Anlage nicht für derartige Aktivitäten empfänglich sind, sollte sich daher von selbst verstehen.  Jedoch gilt es auch hier mit Augenmaß zu agieren, schließlich schafft doch ein Tag in einer Wellness-Anlage immerhin gewisse Voraussetzungen für amouröse Gefühle. Viel nackte Haut, warme Temperaturen und fruchtige Cocktails an der Bar… es ist nicht ganz abwegig sich vorzustellen dass bei frisch Verliebten da vielleicht der Korken aus der Flasche hüpfen könnte.

Erwischt man dann ein Pärchen das sich im Rausch der Hormone und Gefühle nicht mehr im Griff hatte, könnte man doch aber wirklich etwas mehr Fingerspitzengefühl beweisen. Ein Gerichtsprozess und hohe Gebühren als die ultimative Holzhammermethode, haben zwar sicher einen abschreckenden Effekt auf Nachahmer, aber eine ebenso große abschreckende Wirkung auf viele anderen Gäste der eigentlich sehr schönen Anlage am Rande Sinsheims. Gerade wenn nun auch dadurch der breiten Masse bekannt wird, dass es offenbar gängige Praxis der Sicherheitsmitarbeiter ist, mittels Spiegeln und sogar direkten Blicken durch Schlitze in der Kabinentür, die dortigen Aktivitäten im Zweifelsfall zu überwachen. Alleine die Vorstellung dass ein völlig Wildfremder auch nur einen flüchtigen Blick auf die entkleideten Körper meiner Familienmitglieder wirft, wirft in mir so die Überlegung auf in Zukunft meine Freizeit anderswo zu verbringen.“

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