Offenbar wird es für den Kreis Zeit einen Gang höher zu schalten. Der Landkreis Karlsruhe verschärft offenkundig seinen Kurs gegenüber der Landesregierung in der Debatte um die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs. Wie das Landratsamt Karlsruhe in einer aktuellen Medieninformation berichtet, hat der Kreistag die Verwaltung am 7. Mai beauftragt, eine Klage gegen das Land Baden-Württemberg vorzubereiten.
Doch um was geht es hier eigentlich? Hintergrund des sich abzeichnenden Rechtsstreits ist die unvollständige Kostenübernahme für die Linien S1, S11, S12 sowie S31 und S32. Laut der Mitteilung sieht der Landkreis das Land in der Pflicht, die Finanzierung mindestens im Umfang des Landesstandards vollständig zu tragen. Aktuell finanziere der Landkreis freiwillig Leistungen, für die eigentlich das Land zuständig sei. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel beziffert die potenzielle Entlastung für den Kreishaushalt auf rund 13,4 Millionen Euro jährlich, wenn man sich eben in Sachen Gleichstellung an anderen Landkreisen orientieren würde.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass Baden-Württemberg gesetzlich als Aufgabenträger fungiert, sich bisher jedoch nur an einem Bruchteil der geforderten Zug-Kilometer beteiligt. Ein früheres Angebot zur vollständigen Aufgabenträgerschaft aus dem Jahr 2024 sei zudem wieder zurückgezogen worden. Die derzeitigen pauschalen Zuschüsse decken nach Einschätzung des Kreises nicht einmal die Hälfte der Kosten für den Landesstandard ab.
Zusätzlich kritisiert die Verwaltung in ihrer Pressemeldung, dass dem Landkreis Karlsruhe ein sogenannter Reaktivierungsbonus verwehrt bleibe, der in anderen Regionen gewährt wird. Bis zur endgültigen Klärung will der Landkreis keine weiteren Schlussrechnungen oder Nachträge zum bestehenden Verkehrsvertrag akzeptieren. Dr. Schnaudigel betont mit Blick auf den neuen Koalitionsvertrag der Landesregierung, dass das Land erst bestehende Verpflichtungen erfüllen müsse, bevor über einen weiteren Ausbau des Nahverkehrs nachgedacht werden könne.
