Tauziehen um den Straßenstrich – Straßenprostitution im Bruchsaler Gewerbegebiet „Wendelrot“ verboten
Rote Karte für das mobile Rotlicht
Im März erließ die Stadt Karlsruhe ein weitreichendes teilweises Verbot für Straßenprostitution. Seit dem 21. März werden entsprechende Dienstleistungen mit einer Geldstrafe im vierstelligen Bereich belegt. Das Verbot gilt zunächst für sechs Monate und läuft demnach im kommenden September aus. Doch das Gewerbe hat schnell reagiert und seine Tätigkeiten verlagert – in diesem Fall in das Gewerbegebiet Wendelrot in Bruchsal. Seit dem Frühjahr sind dort regelmäßig Prostituierte zu sehen, die ihre Dienste anbieten.
Also ein typischer Fall von Aktion und Reaktion, jedoch längst nicht der letzte Akt in diesem Katz-und-Maus-Spiel zwischen mobilem Rotlichtgewerbe und Behörden. Das Landratsamt Karlsruhe hat nun auf diese Entwicklung reagiert und eine Allgemeinverfügung erlassen. Ab Dienstag, 26. August, ist die Straßenprostitution im Wendelrot bis Ende März 2026 verboten. Grundlage sei das Prostituiertenschutzgesetz, Verstöße könnten mit Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro geahndet werden, teilt der Landkreis in einer aktuellen Information an die Medien mit.
Das Verbot umfasst konkret, dass im Gewerbegebiet weder sexuelle Dienstleistungen angeboten oder ausgeführt werden dürfen, noch dass Prostituierte Passanten ansprechen oder sich gezielt dort aufhalten, um Kunden zu gewinnen.
Betroffen ist ein klar umrissenes Gebiet, das sich zwischen der A5, der Eisenbahnstrecke Graben-Neudorf–Bruchsal, der Bundesstraße 35, dem Saalbachkanal und der südlichen Grundstücksgrenze des großen Baumarktes erstreckt. Ebenfalls eingeschlossen ist der komplette Straßenraum der Kammerforststraße, östlich der Kreuzung mit der B35 bis 100 Meter nach dem Kreuzungspunkt. Begründet wird der Erlass mit vermehrt auftretenden Störungen von Sicherheit und Ordnung, wie die Behörde ausführt.
Zuletzt war der Bruchsaler Straßenstrich vor zehn Jahren ein Thema in der Stadt. Damals boten Prostituierte ihre Dienste an einem Parkplatz zwischen Bruchsal und Ubstadt an, zeitweise parkte dort ein einschlägiger Wohnwagen. Seither war es um das Thema in Bruchsal still geworden. Ob die nun erlassene Allgemeinverfügung eine dauerhafte Regelung darstellt, bleibt abzuwarten.
