Zweite Rate der Abfallgebühren für 2022 wird fällig     

|

Der Abfallwirtschaftsbetrieb erinnert an die rechtzeitige Zahlung

Kreis Karlsruhe. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe macht darauf aufmerksam, dass die zweite Rate der Hausmüllgebühren am Mittwoch, 30. September, fällig wird. Bereits im Frühjahr wurde der Bescheid verschickt, mit dem die beiden Vorauszahlungsbeträge für die im Jahr 2022 fälligen Abfallgebühren berechnet wurden. Für die zweite Rate erhalten die Abfallgebührenzahlerinnen und -zahler keine zusätzliche Zahlungsaufforderung wie auch keinen weiteren Gebührenbescheid.

Liegt dem Landkreis für die Abfallgebühren bereits ein SEPA-Lastschriftmandat vor, wird der Betrag automatisch vom Bankkonto abgebucht – Einwohnerinnen und Einwohner müssen nichts weiter veranlassen. Die Anmeldung zum SEPA-Mandat gibt es auf der Website unter www.awb-landkreis-karlsruhe.de und dem Button „Formulare“ im grünen Kasten auf der rechten Seite der Internetseite. Wer den Termin verpasst und nicht rechtzeitig bezahlt, muss mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen rechnen.

Unter der kostenlosen Servicenummer 0800 2 98 20 20 beantwortet der Abfallwirtschaftsbetrieb alle Fragen rund um den Gebührenbescheid.

Mitteilung des Landkreises Karlsruhe

Vorheriger Beitrag

Bretten: Vorfahrtsänderung an der Pforzheimer Straße zur Georg-Wörner-Straße

Sinsheim: Bislang elf Tatverdächtige im Zusammenhang mit Raubstraftaten ermittelt

Nächster Beitrag